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Nouel

Probleme beim Auto Verkauf 1.000€ wegen Nachrüstung einer stabdheizung?

Und zwar habe ich ein Auto verkauft genauer gesagt einen VW Sharan. Der Käufer hat mich vor dem kauf gefragt ob das Auto eine Standheizung hat, weil es bei Mobile.de mit standheizung angegeben war. Ich Verneinte dies und sagte ihm es war bzw. Ist ein Tipp fehler gewesen(bei der Text Biographie stand auf nichts über eine standheizung). Noch selben tag hat er das auto gekauft und wir haben einen Kaufvertrag geschlossen wo eindeutig drinne stand keine Garantie oder Rücknahme dar privat Verkauf. Am selben Tag rief er mich wieder an und sagte er möchte mir das Auto zurück geben ich war überrascht, denn der Käufer hatte das Auto gestestet und war vollkommen zu Frieden. Fünf Wochen später kam ein Brief von seinem anwalt bei mir an. Dort drinne stand das ich für 1.000€ das Auto mit einer standheizung nach rüsten soll ich habe bei Mobile.de in Berlin angerufen und gefragt ob da etwas von einer standheizung steht er sagte zu mir, dass da nichts über eine standheizung steht ich habe ihn dann auch darum gebeten mir die Belege zu schicken, das dort nichts steht. Nun wollte ich wissen ob ich die 1.000€ bezahlen muss oder nicht bzw. Wie soll ich jetzt vorgehen.
Danke in vorraus
Frage beantworten Frage Nummer 3000086889 Frage melden

Antworten (11)
Rentier_BV
Vermutlich sieht es in deinem Kopf ähnlich aus wie in deinem Text.

Damit kannst du nichts ohne professionelle Hilfe erreichen.
Gehe zur Verbraucherberatung oder gleich zu einem Anwalt.
Mehr können und dürfen wir hier nicht.
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StechusKaktus
Die entscheidende Frage hier ist, ob es sich bei der Standheizung um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. Wenn du Zeugen hast, dass du das dem Käufer vor dem Kauf mitgeteilt hast, hast du nichts zu befürchten. Ansonsten hängt es von den Formulierungen in der Anzeige und eventuellen Haftungsbeschränkungen (Disclaimer) ab. Ich würde dem Anwalt schreiben, indem du die Situation schilderst, wann und in welchem Kontext du über die fehlende Sitzheizung informiert hast und was die Reaktion des Käufers war. Danach würde ich mich zurücklehnen und mich in Gelassenheit üben.
Es ist fast üblich, dass nicht alle Ausstattungsmerkmale der Anzeigen zu finden ist. Ging mir auch so. Keep cool!
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StechusKaktus
Rentier, warum dürfen "wir" keine Tipps geben? Wo steht das? Würde mich echt mal interessieren, weil du das immer wieder schreibst, ich aber keine Vorschrift kenne, die es Privatleuten verbietet, im Internet Tipps zu geben.
Danke für die Quelle!
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Rentier_BV
StechusK

Tipps sind immer erlaubt, wenn sie sinnvoll sind.
Die erfolgversprechenden habe ich auch genannt.
Dabei habe ich berücksichtigt, dass es sich hier auch um eine Abzocke handeln könnte (Der Anwalt war ziemlich schnell zur Stelle).

Aber ein bisschen höher werden schon unsichere Vorgehensweisen genannt, die eigentlich nur zu weiteren Problemen führen können.
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Rentier_BV
Und was hat eine fehlende Standheizung mit einer Sitzheizung zu tun?
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Rentier_BV
Außerdem, liebe StechusKaktus, bin ich nicht ausgeufert, sondern habe mich an die Frage gehalten:

##Nun wollte ich wissen ob ich die 1.000€ bezahlen muss oder nicht bzw. Wie soll ich jetzt vorgehen.##

Schon die Passagen, dass es mal in "Automobile" stand und mal nicht, lässt aufmerksame Leser Vorsicht walten.
Über das andere Getippe will ich mich mal nicht weiter auslassen.

Die Frage ist also, soll er oder nicht!
Was antwortest du darauf, ohne eine Rechtsauskunft damit zu realisieren, hä?

Dann will er wissen, wie er vorgehen soll, das habe ich vollständig beantwortet.

So, was wolltest du eigentlich sagen?
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StechusKaktus
@rentier: Du hast gestern geschrieben, dass "wir" keine weiteren Aukünfte geben können oder dürfen. Das "wir" habe ich auf die Teilnehmer diese WC bezogen. Abgesehen davon, dass ich gerne für mich selbst antworte, bin ich daran interessiert zu verstehen, warum du so etwas schreibst und ob es dafür gar eine Rechtsvorschrift gibt.
Sitz- Standheizung war eine Verwechslung.
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Rentier_BV
S K
Schlag mal unter Regeln nach.

Außerdem laufen Ratgeber immer Gefahr, dass sie mindestens Stellung zu ihren Ratschlägen nehmen müssen.
Dass es hierzulande wohl noch nicht passiert ist, schließt die Möglichkeit nicht aus.
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hphersel
um mal eine Antwort zu geben, die zur Frage gehört: es gibt bereits passende Gerichtsurteile, die besagen, dass die in einem Internetinserat gemachten Angaben gelten, sofern der Verkäufer sich nicht vor Abschluss des Vertrages davon distanziert. Wer will, kann das hier nachlesen: https://autokaufrecht.info/2016/09/beschaffenheitsvereinbarung-aufgrund-von-angaben-des-verkaeufers-in-einem-mobile-de-inserat/ - Die aus meiner Sicht einzige Frage ist also die, ob der Fragesteller nachweisen kann, dass er dem Käufer vor dem Kauf deutlich gemacht hat, dass die Standheizung zwar angegeben, aber nicht vorhanden ist.
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Rentier_BV
Hallo Leute
Könnt ihr denn alle nicht zusammenfassend lesen?
Zitate: (grammatik. bereinigt.
... gefragt ob das Auto eine Standheizung hat, weil es bei Mobile.de mit Standheizung angegeben war. Ich verneinte dies und sagte ihm es war bzw. ist ein Tippfehler.
bei dem Lebenslauf des Fahrzeugs stand auch nichts über eine Standheizung.
....ich habe bei Mobile.de in Berlin angerufen und gefragt, ob da etwas von einer Standheizung steht er sagte zu mir, dass da nichts über eine Standheizung steht. ich habe ihn dann auch darum gebeten, mir die Belege zu schicken, dass dort nichts steht.

Ich habe die "wunden" Stellen mal herausgestellt.

Der weiß doch selber nicht, was er gemacht hat, deswegen sollte er seinen Kladderadatsch mal bei einer mehr kompetenten Stelle vortragen.

Eure Reaktion eröffnet interessante Ausblicke auf selektive Wahrnehmung.
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Kaiser
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