Probleme des aktuellen Wahlrechts
Welche Probleme ergeben sich aus dem aktuellen Wahlrecht für die Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland?
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Es gibt das Problem der Überhangmandate. In unserem personalisierten Verhältniswahlrecht kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmergebnis zustehen würde. Diese direkt gewählten Mandatare kommen dann mithilfe der sogenannten Überhangmandate trotzdem in den Bundestag. Das ist ein Problem, denn so sitzen letzten Endes mehr Parlamentarier im Bundestag, als eigentlich vorgesehen, und verfälschen damit die eigentlichen Mehrheitsverhältnisse.
Ein anderes Problem ist die 5 %- Hürde. Nach unserem Wahlrecht kommt eine Partei nur in den Bundestag, wenn sie mindestens 5 % der insgesamt abgegebenen Stimmen erhält. Erhält sie weniger, "verfallen" die Stimmen und nur die Direktmandate der Partei dürfen in den Bundestag einziehen. Das ist verfassungsrechtlich problematisch, weil z.B. eine Partei mit 4,9 % aller Stimmen, die also viele Menschen gewählt haben, kein Mitspracherecht hat.