Probleme mit der Hausverwaltung
Ich bin Wohnungs-Eigentümerin. Nach Umstellung Winter-Sommer blieb morgens das warme Wasser aus. Die Hausverwaltung verspricht wiederholt, daß das Ventil v.d. Heizungsfirma eingestellt wird. Dies sei schwierig, da die Wasserleitung teilweise nicht mehr funktionsfähig sei. Erneuerung der Leitung käme erst nach Zustimmung auf der Eigentümerversammlung in Frage. Wir werden seit Wochen hingehalten. Können wir einen Teil des Wohngeldes, das wir monatlich an die Hausverwaltung bezahlen, einbehalten?
Antworten (9)
Hallo Frau Gast. Es ist nicht zu fassen, seit Wochen lasst ihr euch hinhalten? Weshalb rufst du nicht mal selbst bei der Heizungsfirma an und erkundigst dich welches Problem tatsächlich besteht. Nur damit du weisst, wie die Sachlage ist. Wieso habt ihr marode Wasserleitungen, bzw. habt es so weit kommen lassen? Ihr seid doch der Hausverwaltung nicht hilflos ausgeliefert. Ihr seid deren Auftraggeber. Weshalb fordert ihr die Hausverwaltung nicht auf, schleunigst eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen? Diese Termine sind keine Naturgesetze und man kann sie frei bestimmen.
Ich würde mal auch mit anderen Eigentümern reden und der HVW einen Termin setzen mit der Androhung, das Wohngeld zu kürzen, oder eine andere HVW zu beauftragen. Letzteres würde ich auf jeden Fall forcieren. Was lasst ihr euch denn noch alles gefallen?
Ich würde mal auch mit anderen Eigentümern reden und der HVW einen Termin setzen mit der Androhung, das Wohngeld zu kürzen, oder eine andere HVW zu beauftragen. Letzteres würde ich auf jeden Fall forcieren. Was lasst ihr euch denn noch alles gefallen?
Mojn elfi, ich hätte es nicht besser ausdrücken können, deswegen war ich lieber still.
Have a nice day.
Have a nice day.
Ein "Ersatz" könntest Du niemals sein, da Du selbst nicht ersetzbar bist und somit eine echte Alternative o.Ä. darstellst.
Du bist halt gut, finde Dich damit ab. ;-)))
Du bist halt gut, finde Dich damit ab. ;-)))
Das Wohngeld, oder richtiger Hausgeld, darf man nicht mit der Instandhaltungsrücklage verwechseln. Die wird fast immer extra halb- oder vierteljährlich erhoben.
Mit diesen Rücklagen werden grössere Renovierungen nach Beschluss der Eigentümer bezahlt.
Das Wohn- oder Hausgeld deckt die Betriebskosten ab . Auch die Kosten für die Hausverwaltung sind darin enthalten. Die Eigentümer haben in der Regel eine detaillierte Aufstellung über diese Kosten. Um den Teil der Verwaltungskosten kann man sehr wohl kürzen. Das bedeutet nichts anderes, als dass man seine Rechnung erst bezahlt , wenn die Arbeit ordentlich geleistet wurde.
Mit diesen Rücklagen werden grössere Renovierungen nach Beschluss der Eigentümer bezahlt.
Das Wohn- oder Hausgeld deckt die Betriebskosten ab . Auch die Kosten für die Hausverwaltung sind darin enthalten. Die Eigentümer haben in der Regel eine detaillierte Aufstellung über diese Kosten. Um den Teil der Verwaltungskosten kann man sehr wohl kürzen. Das bedeutet nichts anderes, als dass man seine Rechnung erst bezahlt , wenn die Arbeit ordentlich geleistet wurde.