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Gast

Prozesskostenhilfe, muss Kind Miete mit übernehmen?

Wegen meiner Scheidung und als Geringverdiener würde ich gerne Verfahrenskostenhilfe beantragen. Meine erwachsene Tochter wohnt mit bei mir in der Wohnung und hat eigenes Einkommen. Dieses muss ja nicht angegeben werden, kann ich aber die volle Miete im Antrag geltend machen oder muss ich von meiner Tochter Miete verlangen? Womit meine anzurechnenden Ausgaben natürlich geringer ausfallen würden.
Frage beantworten Frage Nummer 3000100003 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Verlangst du denn Miete von der Tochter?
Wenn du ein geringes Einkommen hast und die Tochter auch ein Einkommen hat, würde ich das Verschweigen als Gestaltungsmißbauch einordnen.
Es ist eine Grauzone. Falls deine Tochter tatsächlich nichts zum Lebensunterhalt beiträgt, musst du nichts angeben. Niemand kann dir verbieten, deine Tochter kostenlos zu beherbergen und durchzufüttern.
Am besten ist, du gibst alles ehrlich an.
Wenn du schwindelst, kannst du dafür belangt werden und da verstehen die Gerichte keinen Spaß.
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