Kindeswohl in Gefahr
Hallo schönen guten Tag ich habe echt lange überlegt ob ich diesen Schritt wagen soll ich weiß einfach nicht mehr Rat. Ich bin Mutter von 3 Kindern . Meine älteste Tochter lebt seit 2/1 Jahren bei ihrem sozialen Vater unfreiwillig. Trotz aller Bemühungen und verfahren und Gutachten stellen die Behörden auf taub. Und reagierem nicht trotz mehrfacher Kontakt Aufnahme zum Jugendamt nimmt mich keiner ernst !. Ich habe die gewahnt oft genug gesagt wenn meinen Kind etwas zustößt gehe ich an die Öffentlichkeit weil ich nicht mehr weiter weiß es muss doch jemanden geben denn es interessiert was hier passiert. Meine Tochter erzählte mir gestern beim Umgangskontakt das mein ex Partner sie ins Gesicht geschlagen hat. Sie hat ein roten Fleck auf der rechtengesichtsseite gehabt . Hat symbolisiert was passiert ist. Meine Tochter ist 8 Jahre und keiner will ihr zu hören.!!!. Ich brauche dringend ihre Unterstützung weil noch viel mehr dahinter steckt. Was ich alles nicht hier erläutern kann zu lang ist. Ich brauche dringend öffentliche Hilfe.
Antworten (2)
Du brauchst keine öffentliche Hilfe, was für ein Schwachsinn!!
Wenn Dein Ex-Partner Deine Tochter misshandelt, dann lass das beim Arzt feststellen und mit dem Arztgutachten gehst Du zum Gericht und beantragst, Deine Tochter wieder zu Dir zu geben.
Du musst gar nicht selber über das Jugendamt gehen und Öffentlichkeit ist so ziemlich das Letzte, was ein achtjähriges Kind gebrauchen kann.
Die Mitarbeiter beim Jugendamt sind sicherlich nicht unfehlbar und man hört immer mal wieder in der Zeitung von spektakulären Fehleinschätzungen. Aber in dem weitaus überwiegendem Teil der Fälle haben die das Wohl des Kindes im Auge und treffen gute Entscheidungen. Dabei gibt mir zu denken, dass man sowohl die leibliche Mutter als auch den leiblichen Vater für nicht geeignet hält und sie dem "sozialen" Vater zur Betreuung gibt. Das tut man nicht einfach so und deshalb bin ich Deinem Ansinnen gegenüber sehr reserviert.
Wenn Dein Ex-Partner Deine Tochter misshandelt, dann lass das beim Arzt feststellen und mit dem Arztgutachten gehst Du zum Gericht und beantragst, Deine Tochter wieder zu Dir zu geben.
Du musst gar nicht selber über das Jugendamt gehen und Öffentlichkeit ist so ziemlich das Letzte, was ein achtjähriges Kind gebrauchen kann.
Die Mitarbeiter beim Jugendamt sind sicherlich nicht unfehlbar und man hört immer mal wieder in der Zeitung von spektakulären Fehleinschätzungen. Aber in dem weitaus überwiegendem Teil der Fälle haben die das Wohl des Kindes im Auge und treffen gute Entscheidungen. Dabei gibt mir zu denken, dass man sowohl die leibliche Mutter als auch den leiblichen Vater für nicht geeignet hält und sie dem "sozialen" Vater zur Betreuung gibt. Das tut man nicht einfach so und deshalb bin ich Deinem Ansinnen gegenüber sehr reserviert.
Das klingt wirklich hart und tut mir sehr leid zu hören. Wenn das Jugendamt nicht reagiert, solltest du vielleicht mal bei einer Familienberatungsstelle oder einem Anwalt für Familienrecht nachfragen. Die können dir oft weiterhelfen und wissen, wie man in solchen Fällen vorgeht. Öffentlich an die Presse oder Social Media zu gehen, könnte auch eine Möglichkeit sein, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Wichtig ist, dass du nicht aufgibst und weiterhin für deine Tochter kämpfst.