Radfahrer außerhalb geschlossener ortschaften,2 meter abstand halten. Blödsinn!
Wie breit muss eine Straße sein, das ich außerhalb geschlossener Ortschaften beim überholen eines Radfahrers nicht die weiße Linie überfahre? Mein Auto ist 2 meter breit.Man kann ja nicht teilweise mit 20kmh hinter dem Radfahrer herfahren, evtl. mehrere Kilometer.
Antworten (3)
Doch man kann hinter dem Radfahrer herfahren und das für mehrere Kilometer!
Die Straßen sind keine Rennbahnen.
Was bist du denn für ein Autofahrer? Hast du jemals den Führerschein gemacht oder das Ding in der Lotterie gewonnen?
Leute wie du sind das Elend auf unseren Straßen.
Bitte gebe deinen Führerschein ab, lass die blöde Karre verschrotten und erspare uns in Zukunft deine Anwesenheit.
Danke.
Die Straßen sind keine Rennbahnen.
Was bist du denn für ein Autofahrer? Hast du jemals den Führerschein gemacht oder das Ding in der Lotterie gewonnen?
Leute wie du sind das Elend auf unseren Straßen.
Bitte gebe deinen Führerschein ab, lass die blöde Karre verschrotten und erspare uns in Zukunft deine Anwesenheit.
Danke.
Natürlich ist es nervig, wenn man lange Strecken mit gerade mal 20/kmH fahren muss, aber wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, dann bleibt dir nichts anderes übrig.
Also doch, man kann.
Aber wenn es dir so sehr gegen den Kram geht und du unbedingt eine der Vorschriften übertreten willst, bevor du zu knapp an dem Fahradfahrer vorbeifährst und ihn gefährdest, überfahre doch lieber die durchgezogene Linie.
Also doch, man kann.
Aber wenn es dir so sehr gegen den Kram geht und du unbedingt eine der Vorschriften übertreten willst, bevor du zu knapp an dem Fahradfahrer vorbeifährst und ihn gefährdest, überfahre doch lieber die durchgezogene Linie.
das sieht eher nach 15 km/h aus. die fahrstreifenbreite variiert von 2,75 bis 3,75 m. von der rechten außenkante des fahrzeugs > ist der mindestabstand < zur linken außenkante des radfahrers einzuhalten.
fahrbahnbreite – kfz-breite – fahrradbreite = restbreite
(2,75 bis 3,75 m) – 2 m – 0,6 m = (0,15 bis 1,15 m)
allerdings sind radfahrer verpflichtet, nachfolgenden schnelleren fahrzeugen das überholen zu ermöglichen. dazu muss er an geeigneter stelle wie seitenstreifen usw. anhalten. es müssen mindestens 3 fahrzeuge aufgeschlossen sein und ein überholen für längere zeit nicht möglich. (§ 5 abs. 6 stvo)
fahrbahnbreite – kfz-breite – fahrradbreite = restbreite
(2,75 bis 3,75 m) – 2 m – 0,6 m = (0,15 bis 1,15 m)
allerdings sind radfahrer verpflichtet, nachfolgenden schnelleren fahrzeugen das überholen zu ermöglichen. dazu muss er an geeigneter stelle wie seitenstreifen usw. anhalten. es müssen mindestens 3 fahrzeuge aufgeschlossen sein und ein überholen für längere zeit nicht möglich. (§ 5 abs. 6 stvo)