Kaiserschmarn
Wie wird Trunkenheit beim Radeln geahndet? Habe gehört, man kann sogar seinen Führerschein verlieren. Stimmt das?
Antworten (7)
Ab 1,6 Promille gilt ein Radler als absolut fahruntüchtig (Auto ab 1,1).
Dafür kann auch der Führerschein befristet oder auf Dauer entzogen werden, aber nicht vom Gericht, sondern seitens der Straßenverkehrsbehörde, wenn sich der abgefüllte Radler nach Gutachten oder Verweigerns davon als ungeeignet zum Autofahren erweist.
Dafür kann auch der Führerschein befristet oder auf Dauer entzogen werden, aber nicht vom Gericht, sondern seitens der Straßenverkehrsbehörde, wenn sich der abgefüllte Radler nach Gutachten oder Verweigerns davon als ungeeignet zum Autofahren erweist.
Das kann tatsächlich passieren. Wenn man mit dem Rad am Straßenverkehr teilnimmt und diesen aufgrund des Alkoholpegels gefährdet kann man sich damit Punkte in Flensburg einhandeln. Übrigens sogar, wenn man zu Fuß den Straßenverkehr stört. Am besten lässt man sich betrunken von vernünftigen Menschen begleiten.
Völlig richtig, im schlimmsten Fall ist der Führerschein weg. Bei Radfahrern liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Das ganze kann sogar Auswirkungen haben, wenn man als Jugendlicher betrunken Fahhrad fährt und erst später seinen Führerschein machen will - das ist dann evtl. nicht mehr problemlos möglich.
ja, das stimmt. auch betrunken fahrrad zu fahren ist ein gefährdung des straßenverkehrs und kann mit punkten in flensbur geahndet werden. solltest du dort schon viele gesammelt haben oder betrunken einen unfall verursachen, kann dir der führerschein entzogen werden.