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goldenes_nichts

Raus aus dem Vertrag?

Ich habe einen Kredit am Laufen, doch den brauche ich jetzt nicht mehr. Meine Lebensumstände haben sich geändert und es wäre letztlich herausgeworfenes Geld. Ich habe mal was gehört von fehlerhaften Belehrungen im Kleingedruckten, die dazu führen können, dass der Vertrag hinfällig wird? Ist das noch aktuell? Hmmmm
Frage beantworten Frage Nummer 3000037583 Frage melden

Antworten (11)
Watti
Hallo goldenes nichts,
in der Tat gibt es sowas. Am besten ist es den Vertrag genauer überprüfen zu lassen. es gibt so eine Art Widerrufsjoker. Du kannst dich ja etwas detaillierter informieren über diese Dinge http://www.vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/ so viel ich darüber weiß, hilft es einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dann könntest du zum beispiel auch die Belehrung, sofern sie wirklich fehlerhaft ist ankreiden. Der Vertrag könnte dadurch ohne Probleme beendet werden. Strafzahlungen würden entfallen. Aber informiere dich sicherheitshalber noch genauer
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Watti
Hallo goldenes nichts,
in der Tat gibt es sowas. Am besten ist es den Vertrag genauer überprüfen zu lassen. es gibt so eine Art Widerrufsjoker. Du kannst dich ja etwas detaillierter informieren über diese Dinge http://www.vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/ so viel ich darüber weiß, hilft es einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dann könntest du zum beispiel auch die Belehrung, sofern sie wirklich fehlerhaft ist ankreiden. Der Vertrag könnte dadurch ohne Probleme beendet werden. Strafzahlungen würden entfallen. Aber informiere dich sicherheitshalber noch genauer
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goldenes_nichts
danke...fürs zweimal posten ;) ... genau das meinte ich ...aber welche bedingungen genau erfüllt sein müssen ist ja die frage ...ok, ich les das mal, danke.
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elfigy
Meinst du nicht, es ist ein wenig schofelig, einen Vertrag nicht einzuhalten ? Das wäre mir peinlich.
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Der_Denis
Ganz allgemein gesagt gilt der alte Grundsatz pacta sund servanda (Verträge sind einzuhalten). Es kann da schon Ausnahmen geben,aber generell gilt der erste Satz.

Du riskierst halt einen Anwalt zu beauftragen, der mit etwas Pech gar nichts findet.
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elfigy
Die meisten Banken trennen sich anschließen komplett von Kunden, die auf diesen Bestimmungen herumreiten und die Verträge auflösen. Rechtlich ist das abgedeckt.
Aber diese Bestimmungen für die Belehrungen galten plötzlich auch nachträglich für bereits früher abgeschlossene Kreditverträge. Das verstößt gegen Treu und Glauben.
Wenn also jemand eine fehlerhafte Belehrung im Kreditvertrag hat und diesen deshalb rückabwickelt, der braucht sich nicht wundern , wenn er beim nächsten Begehren ein Kopfschütteln erntet. Das kann unter Umständen auch weh tun.
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Gast
Könnte es eventuell sein, dass der Fragesteller seinen Kredit vor Ablauf der vereinbarten Frist ablösen möchte? Die dafür erhobenen "Strafgebühren" aber nicht gewillt ist zu zahlen?
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elfigy
fhainer, das sind keine Strafgebühren. Die Banken leihen sich tagesaktuell das Geld, das sie für Kreditvergabe brauchen. Nach dem Zins, den die Bank zahlen muß, richtet sich dann der Zins für den Kredit. Daß dafür eine Entschädigung zu zahlen ist, ist angemessen. Nur die Höhe der Entschädigung nicht immer. So war es jedenfalls früher, als noch keine Negativzinsen zu zahlen waren. Inzwischen wissen die Banken nicht mehr wohin mit ihrem Geld. Dennoch brauchen sie für ihre Allgemeinkosten eine gewisse Zinsspanne, die aber viele Banken nicht mehr haben.
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Gast
Du scheinst von Fach zu sein.
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Werner Fahnenstich
elfigy hat recht. Der Fachbegriff dafür ist "Vorfälligkeitsengelt".
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geld_geil
Handelt es sich um einen Immobiliendarlehensvertrag ?
Wenn nicht, dann kannst Du jederzeit das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
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