goldenes_nichts
Raus aus dem Vertrag?
Ich habe einen Kredit am Laufen, doch den brauche ich jetzt nicht mehr. Meine Lebensumstände haben sich geändert und es wäre letztlich herausgeworfenes Geld. Ich habe mal was gehört von fehlerhaften Belehrungen im Kleingedruckten, die dazu führen können, dass der Vertrag hinfällig wird? Ist das noch aktuell? Hmmmm
Antworten (11)
Hallo goldenes nichts,
in der Tat gibt es sowas. Am besten ist es den Vertrag genauer überprüfen zu lassen. es gibt so eine Art Widerrufsjoker. Du kannst dich ja etwas detaillierter informieren über diese Dinge http://www.vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/ so viel ich darüber weiß, hilft es einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dann könntest du zum beispiel auch die Belehrung, sofern sie wirklich fehlerhaft ist ankreiden. Der Vertrag könnte dadurch ohne Probleme beendet werden. Strafzahlungen würden entfallen. Aber informiere dich sicherheitshalber noch genauer
in der Tat gibt es sowas. Am besten ist es den Vertrag genauer überprüfen zu lassen. es gibt so eine Art Widerrufsjoker. Du kannst dich ja etwas detaillierter informieren über diese Dinge http://www.vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/ so viel ich darüber weiß, hilft es einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dann könntest du zum beispiel auch die Belehrung, sofern sie wirklich fehlerhaft ist ankreiden. Der Vertrag könnte dadurch ohne Probleme beendet werden. Strafzahlungen würden entfallen. Aber informiere dich sicherheitshalber noch genauer
Hallo goldenes nichts,
in der Tat gibt es sowas. Am besten ist es den Vertrag genauer überprüfen zu lassen. es gibt so eine Art Widerrufsjoker. Du kannst dich ja etwas detaillierter informieren über diese Dinge http://www.vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/ so viel ich darüber weiß, hilft es einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dann könntest du zum beispiel auch die Belehrung, sofern sie wirklich fehlerhaft ist ankreiden. Der Vertrag könnte dadurch ohne Probleme beendet werden. Strafzahlungen würden entfallen. Aber informiere dich sicherheitshalber noch genauer
in der Tat gibt es sowas. Am besten ist es den Vertrag genauer überprüfen zu lassen. es gibt so eine Art Widerrufsjoker. Du kannst dich ja etwas detaillierter informieren über diese Dinge http://www.vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/fehlerhafte-widerrufsbelehrung/ so viel ich darüber weiß, hilft es einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dann könntest du zum beispiel auch die Belehrung, sofern sie wirklich fehlerhaft ist ankreiden. Der Vertrag könnte dadurch ohne Probleme beendet werden. Strafzahlungen würden entfallen. Aber informiere dich sicherheitshalber noch genauer
danke...fürs zweimal posten ;) ... genau das meinte ich ...aber welche bedingungen genau erfüllt sein müssen ist ja die frage ...ok, ich les das mal, danke.
Meinst du nicht, es ist ein wenig schofelig, einen Vertrag nicht einzuhalten ? Das wäre mir peinlich.
Ganz allgemein gesagt gilt der alte Grundsatz pacta sund servanda (Verträge sind einzuhalten). Es kann da schon Ausnahmen geben,aber generell gilt der erste Satz.
Du riskierst halt einen Anwalt zu beauftragen, der mit etwas Pech gar nichts findet.
Du riskierst halt einen Anwalt zu beauftragen, der mit etwas Pech gar nichts findet.
Die meisten Banken trennen sich anschließen komplett von Kunden, die auf diesen Bestimmungen herumreiten und die Verträge auflösen. Rechtlich ist das abgedeckt.
Aber diese Bestimmungen für die Belehrungen galten plötzlich auch nachträglich für bereits früher abgeschlossene Kreditverträge. Das verstößt gegen Treu und Glauben.
Wenn also jemand eine fehlerhafte Belehrung im Kreditvertrag hat und diesen deshalb rückabwickelt, der braucht sich nicht wundern , wenn er beim nächsten Begehren ein Kopfschütteln erntet. Das kann unter Umständen auch weh tun.
Aber diese Bestimmungen für die Belehrungen galten plötzlich auch nachträglich für bereits früher abgeschlossene Kreditverträge. Das verstößt gegen Treu und Glauben.
Wenn also jemand eine fehlerhafte Belehrung im Kreditvertrag hat und diesen deshalb rückabwickelt, der braucht sich nicht wundern , wenn er beim nächsten Begehren ein Kopfschütteln erntet. Das kann unter Umständen auch weh tun.
Könnte es eventuell sein, dass der Fragesteller seinen Kredit vor Ablauf der vereinbarten Frist ablösen möchte? Die dafür erhobenen "Strafgebühren" aber nicht gewillt ist zu zahlen?
fhainer, das sind keine Strafgebühren. Die Banken leihen sich tagesaktuell das Geld, das sie für Kreditvergabe brauchen. Nach dem Zins, den die Bank zahlen muß, richtet sich dann der Zins für den Kredit. Daß dafür eine Entschädigung zu zahlen ist, ist angemessen. Nur die Höhe der Entschädigung nicht immer. So war es jedenfalls früher, als noch keine Negativzinsen zu zahlen waren. Inzwischen wissen die Banken nicht mehr wohin mit ihrem Geld. Dennoch brauchen sie für ihre Allgemeinkosten eine gewisse Zinsspanne, die aber viele Banken nicht mehr haben.
Handelt es sich um einen Immobiliendarlehensvertrag ?
Wenn nicht, dann kannst Du jederzeit das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Wenn nicht, dann kannst Du jederzeit das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung.