Musca
Recht am eigenen Bild
Heute sah ich mal wieder einen Obdachlosen, ein groteskes Bild, es schauderte mich. Er lief, trotz warmen Wetter eingehüllt in Decken umher, für mich sah er aus wie das Abbild des Todes.Ich hatte keine Kamera parat, wenn ja hätte ich hemmungslos abgedrückt. Ich weiss, das ist mittlerweile verboten, wäre mir aber in dieser Situation egal gewesen.Sinn und Zweck der Geschichte ist einzig und allein die Darstellung der Realität.
Antworten (16)
Guten Morgen Musca. Du bist talentiert. Den Tod hast du in den Obdachlosen zwar hineininterpretiert, möglicherweise fror es ihn nur wegen seines Alkoholismus. Man sieht immer das, was man sehen will. Da hat jeder seine eigene Wahrnehmung.
Guten Morgen lieber Amos. Schau mal, hier kannst du alles nachlesen, was erlaubt oder verboten ist. Eine Menschenmenge darfst du immer fotografieren, aber einzelne Personen dürfen nicht besonders herausgestellt sein. Lies einfach unten auf der Seite.
So ein Irrsinn ist das in der heutigen Zeit nicht. Stell dir vor, dir passiert ein Mißgeschick, jemand fotografiert dich dabei und stellt das Bild ins Internet. Dort ist es dann für alle Zeiten und verbreitet sich überall. Früher wäre dieses Bild in gar nicht erst publik gemacht worden und der Fotograf hätte es auch mit der Zeit vergessen.
Also darf Musca, fremde Personen fotographieren, solange er will.
Recht am eigenen Bild ist dann egal.
Solange er das Foto nur alleine zu Hause in den Händen hält und sich allein im Elend der Welt suhlt.
Nur zeigen darf er es keinem anderen: "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." darum geht das Recht am eignen Bild nämlich.
Recht am eigenen Bild ist dann egal.
Solange er das Foto nur alleine zu Hause in den Händen hält und sich allein im Elend der Welt suhlt.
Nur zeigen darf er es keinem anderen: "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." darum geht das Recht am eignen Bild nämlich.
Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob das Fotografieren einer Person ohne Erlaubnis nicht schon die Persönlichkeitsrechte verletzt. Hier fand ich noch eine interessante Seite zu dem Thema.
In den Knast kommst du nicht Amos. Aber es könnte dich was viel schlimmeres treffen: Du müßtest wahrscheinlich einen vom Gericht festgelegten Teil deines im Schweiße deines Angesichtes verdienten Geldes für ein Bußgeld hergeben.
Jetzt habe ich es gefunden:
......allerdings hat die fotografierte Person das Recht, die Aufnahme zu untersagen. Dieses Recht ergibt sich laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG Urteil v. 15.12.1999 – 1 BvR 653/96) aus dem drohenden Kontrollverlust des Motivs über die Aufnahme. So obliegt allein dem Fotografen die Entscheidung, was nach der Aufnahme mit dem Foto geschieht. Es ist daher ratsam, Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung zu vermeiden
Man kann die sofortige Löschung des Fotos verlangen. Das ist auch gut so.
......allerdings hat die fotografierte Person das Recht, die Aufnahme zu untersagen. Dieses Recht ergibt sich laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG Urteil v. 15.12.1999 – 1 BvR 653/96) aus dem drohenden Kontrollverlust des Motivs über die Aufnahme. So obliegt allein dem Fotografen die Entscheidung, was nach der Aufnahme mit dem Foto geschieht. Es ist daher ratsam, Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung zu vermeiden
Man kann die sofortige Löschung des Fotos verlangen. Das ist auch gut so.
Amos ich nehme dir nicht ab, daß du nicht kapierst um was es geht. Du stellst dich nur störrisch und zickig an. Gefällst du dir in dieser Rolle als verknöcherter ewig gestriger alter Haudegen?
Eine Bourka wäre auch oft hilfreich zwecks gnädiger Verhüllung von übergewichtigen Damen in glänzenden Radlerhosen, zu kurzem t-shirt und Arschgeweih.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch, wenn man auf dem Bild nicht zu erkennen ist.
Also nichts mit Burka.
Also nichts mit Burka.
Wie ist das eigentlich bei Leuten, die so gekleidet sind, dass sie absichtlich haraus stechen? Also z.B. Mittelalterkostüme auf Mittelaltermärkten, oder Cosplayer? Ist das dann so zu werten, als ob sie ein Prominenter werten? Schließlich müssen die ja schom im Voraus damit rechnen, dass sie vermehrt geknipst werden.
Aber vorher zu fragen ist auch da kein Problem, ich habe noch nie erlebt dass da einer nicht damit einverstanden war, geknipst zu werden.
Aber vorher zu fragen ist auch da kein Problem, ich habe noch nie erlebt dass da einer nicht damit einverstanden war, geknipst zu werden.
... und wie sieht das beim Stern mit den "Bildern des Tages" aus? Haben die abgebildeten Personen auch immer Ihre Zustimmung gegeben?
Liebe Leute, mir geht es einzig und allein um Dokumentation, warum und weshalb auch immer. Blümchenfotos mit Bienchen und bestäubchen haben halt nun mal wenig Dokucharakter. Andererseits möchte ich auch nicht voyeristisch auftreten, ich möchte nicht und ich darf nicht einzelne Personen in einer hilflosen oder sonstigen kritischen Situation darstellen, jedoch war diese Situation derart grotesk, dass ich auf den Auslöser gedrückt hätte. Die Person war wg. Umhüllung eh nicht erkennbar.
Ich komme aus Hamburg und hab mich zudem Thema bei der Kanzlei MW Legal schlau gemacht, allerdings war das auch ein spezifisches Thema. Ich denke, es kommt wirklich auf den Einzelfall an und man kann die Dinge nicht pauschalisieren.