Urlaub nach Kündigung nehmen
Hallo!
Ich hatte bis 15.05 noch die 2 wöchige Kündigungsfrist.
Habe diese eingehalten und am 12.05 gekündigt. Zum letzten des Monats halt.
Auch gleich wegen Resturlaub angefragt.
Heute hieß es dann 4 Tage, also 14 Stunden und wäre auf den 30 und 31 gelegt, so dass ich am 29 zu letzt arbeite.
Aber am 30 und 31 war ich eh nicht eingeteilt und hätte lieber den 28 und 29 frei.
Arbeite Teilzeit mit 20 Stunden die Woche und auch am Wochenende (kein Wochenendzuschlag).
Können die das einfach tun?
Ich hatte bis 15.05 noch die 2 wöchige Kündigungsfrist.
Habe diese eingehalten und am 12.05 gekündigt. Zum letzten des Monats halt.
Auch gleich wegen Resturlaub angefragt.
Heute hieß es dann 4 Tage, also 14 Stunden und wäre auf den 30 und 31 gelegt, so dass ich am 29 zu letzt arbeite.
Aber am 30 und 31 war ich eh nicht eingeteilt und hätte lieber den 28 und 29 frei.
Arbeite Teilzeit mit 20 Stunden die Woche und auch am Wochenende (kein Wochenendzuschlag).
Können die das einfach tun?
Antworten (3)
Ich versuche, mir gerade vorzustellen, wie man vier(!) Urlaubstage am 30. und 31. unterbringen will. Erscheint schwierig.
Ja, zwar ist beim Urlaub auf die Uralubswünsche Rücksicht zu nehmen, jedoch nur, wenn keine zwingenden betrieblichen Belange dagegen stehen. Die Rechnung kann ich allerdigns nicht nachvollziehen. 20 Stunden auf 6 Werktage pro Woche verteilt, bedeuten dass ein Arbeitstag 3 1/3 Stunden hat. Für Himmelfahrt (immer Donnerstag) werden dem Arbeitszeitkonto also 3 1/3 Stunden gutgeschrieben. 3 Tage Urlaub, entsprechen also 10 Arbeitstunden. Sonntage sind nie normale Arbeitstage und müssen mindestens mit Stunden an den Werktatgen ausgegleichen werden. Wenn Dein Arbeitgeber Dir aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub gewähren kann, muss er Dich halt auszahlen.