FabianWollegeX
Regelt das Lärmschutzgesetz auch, was man in einem Mietshaus so darf? Mein Nachbar macht nämlich gern nach 22 Uhr Lärm.
Antworten (4)
Ganz kurze Antwort: Natürlich! Die Lärmschutzverordnung bzw. das Bundesimmissionschutzgesetz sind gerade deshalb geschaffen worden. Lies Dir im beigefügte Link den § 4 durch, dass es sich im Beispiel um Bayern handelt ist egal, die Rechtslage in ganz Deutschland prinzipiell gleich.
Bei Lärm nach 22 Uhr kannst Du erstmal persönlich mit ihm reden, wenn der Nachbar aber uneinsichtig ist, kannst Du schlicht die Polizei wegen Lärmbelästigung rufen. Das ist allerdings der nachbarschaftlichen Beziehung in den seltensten Fällen zuträglich, es ist eigentlich immer besser, so etwas persönlich zu regeln. Die Polizei sollte da die letzte Alternative sein.
Ja, auch für solche Fälle gilt dieses Gesetz. Sprich den Nachbarn am besten zuerst einmal selbst friedlich an und bitte ihn, leiser zu sein. Wenn das nicht hilft, kannst du auch die Polizei rufen und darum bitten, dass sie für Ruhe sorgt. Das lässt der Nachbar sicher nicht mehrfach auf sich zukommen.
Auf jeden Fall ist dies gesetzlich geregelt. Nach 22 Uhr darf nur noch Musik oder Lärm in Zimmerlautstärke gemacht werden, egal ob Mietshaus oder auf der Strasse. Hält sich der Nachbar nicht daran, ist dies ein Grund, die Polizei zu rufen. Dann wird der laute Nachbar ermahnt, hält er sich nicht daran, kann auch schon mal ein Bussgeld verhängt werden.