Rentenanspruch
kann ich die bisher erwirtschaftete rente mit 54 jahren einfrieren und erst zum beginn des eigentlichen Anspruchs bekommen
Antworten (7)
jetzt die richtige antwort auf diese bescheuerte frage die rentenversicherung ist eine solidargemeinschaft und kein sparvertrag also geht das natürlich nicht
die erste antwort war nur meine trotzreaktion auf diese dämlich dahingerotze frage
die erste antwort war nur meine trotzreaktion auf diese dämlich dahingerotze frage
Ob der Gast Rentenanspruch erwirtschaftet oder erworben schreibt, ist ja wohl schnuppe. Immer diese kleinkarierte Buchstabenklauberei wie der Pumuckel.
Hallo Gast, für einfrieren reicht es aus, einfach nicht weiter einzahlen. Dein bis jetzt erworbener Rentenanspruch bleibt dann so stehen bis du alt und klapprig bist. Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, mußt du allerdings weiter zahlen. Erhöht aber die Rente.
Hallo Gast, für einfrieren reicht es aus, einfach nicht weiter einzahlen. Dein bis jetzt erworbener Rentenanspruch bleibt dann so stehen bis du alt und klapprig bist. Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, mußt du allerdings weiter zahlen. Erhöht aber die Rente.
Hallo primus dingens
Dass du keine Gedanken Tiefe entwickeln kannst, hast du mit dem letzten Text bewiesen.
Es geht nicht um Worte, sondern um Handlungen.
Erwirtschaften bedeutet, mit einem Produkt zu arbeiten (handeln) und dabei Gegenleistungen zu erreichen.
Das ist bei der gesetzlichen Rente nirgends der Fall.
Im weiteren Textverlauf hast du ziemlichen Unsinn verkündet.
Es gibt kein "einfach Einfrieren durch Zahlungs Einstellung".
Gewisse Informationen muss man der Rentenkasse schon zukommen lassen.
Und dass die Rentenhöhe ausschließlich durch die Zahl der Beitrags gedeckten Tage bestimmt wird, sollte noch einmal deutlich gesagt werden.
Dass du keine Gedanken Tiefe entwickeln kannst, hast du mit dem letzten Text bewiesen.
Es geht nicht um Worte, sondern um Handlungen.
Erwirtschaften bedeutet, mit einem Produkt zu arbeiten (handeln) und dabei Gegenleistungen zu erreichen.
Das ist bei der gesetzlichen Rente nirgends der Fall.
Im weiteren Textverlauf hast du ziemlichen Unsinn verkündet.
Es gibt kein "einfach Einfrieren durch Zahlungs Einstellung".
Gewisse Informationen muss man der Rentenkasse schon zukommen lassen.
Und dass die Rentenhöhe ausschließlich durch die Zahl der Beitrags gedeckten Tage bestimmt wird, sollte noch einmal deutlich gesagt werden.