Rueckkehr aus dem Ausland, zueruck in die gesetzliche KV als Selbstaendiger?
Ich kehre demnaechst aus dem Non-EU Ausland nach Deutschland zurueck. Mein letzter gesetzlicher Krankerversicher sagt mir, dass ich nur zuruck in die gesetzliche kann, wenn ich in den ersten 2 Monaten einen Job mit Sozialversicherungspflicht aufnehme. Ich plane eine selbstaendige Taetigkeit. Kann ich mir als Geschaeftsfuehrer meiner eigenen GmbH ein kleines Gehalt zahlen, damit sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben, damit in die gesetzliche KV zurueck?
Antworten (4)
Ein Gehalt zahlen geht natürlich und werden sie sowieso aus steuerlichen Gründen machen. Aber für eine Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter/Geschäftsführers muß sowieso der Status festgestellt werden, bevor entweder Befreiung bei zu hohem oder Zulassung bei niedrigem Gehalt erteilt wird.
Ich wäre da sehr sehr vorsichtig. Es kann sein, daß eine Krankenkasse sie aufnimmt, die sind immer auf Mitglieder scharf. Es kann aber auch sein, daß hinterher ihre Angaben als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt werden. . Besonders im Leistungsfall bei grösseren Beträgen werden Versicherungen oft sehr spitzfindig und sie müssen evtl. mit ungewissem Ausgang klagen. Lassen sie sich lieber von einem befreundeten Unternehmen für ein paar Monate als Aushilfe einstellen. Der Tipp ist auch nicht ganz sauber, funktioniert aber.
Ich wäre da sehr sehr vorsichtig. Es kann sein, daß eine Krankenkasse sie aufnimmt, die sind immer auf Mitglieder scharf. Es kann aber auch sein, daß hinterher ihre Angaben als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt werden. . Besonders im Leistungsfall bei grösseren Beträgen werden Versicherungen oft sehr spitzfindig und sie müssen evtl. mit ungewissem Ausgang klagen. Lassen sie sich lieber von einem befreundeten Unternehmen für ein paar Monate als Aushilfe einstellen. Der Tipp ist auch nicht ganz sauber, funktioniert aber.
Lass dich für eine kurze Zeit anstellen und krankenversichern. Danach kannst du dich selbstständig machen und krankenversichert bleiben.
Nachtrag, ich sehe gerade, dass ich wegen der Zeichenbeschränkung einen wichtigen Satz rausgestrichen habe.
Die Statusfeststellung betrifft die Frage ob sie überhaupt als Angestellter gelten, wenn sie sich als Gesellschafter ein Geschäftsführergehalt zahlen.
Die Statusfeststellung betrifft die Frage ob sie überhaupt als Angestellter gelten, wenn sie sich als Gesellschafter ein Geschäftsführergehalt zahlen.
Er könnte sich auch nach Rückkehr 'arbeitslos' melden und ALGII beantragen, womit er wieder in die gesetzliche KV kommt. Nach 2 Monaten ALGII macht er sich selbständig.