Rücktritt vom Möbelkaufvertrag
Wir haben eine Küche planen lassen und einen Kaufvertrag geschlossen doch bevor es zum Aufmass kam haben wir den auftrag schriftlich storniert. Jetzt will der Auftragsnehmer 25% von uns was können wir tun????
Antworten (3)
Was Du tun kannst? 25% der Auftragssumme zahlen. Oder alternativ einfach mal im geschlossenen Kaufvertrag nachschauen, was vereinbart wurde. Wie wäre es damit?
Wenn das Aufmass noch nicht gemacht wurde, hat der Händler die Küche noch nicht beim Hersteller bestellt. Dieser noch nicht mit der Produktion begonnen. Also ist auch kein Schaden entstanden. Wenn diese 25 % Rücktrittskosten in den AGB des Händlers stehen, dann sind sie bindend. Dass der Rücktritt schriftlich erfolgt ist, spielt keine Rolle. Nachdem noch keine weiteren Kosten entstanden, würde ich dem Händler anbieten, die Planungskosten zu übernehmen und ihn mit dem Kauf auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten. Vielleicht lässt er sich ja aus Kulanz darauf ein. Aber wenn er auf den 25% besteht, haben sie keine Chance.
Dieser Passus in den AGBs ist höchstrichterlich bereits entschieden und als nicht sittenwidrig beurteilt worden. Ich finde, er macht auch Sinn. Die Handelspartner sollten Verträge auch ernst nehmen. Sonst braucht man bald gar nix mehr unterschreiben lassen.