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Gast

Rücktrittsrecht von befristetem Gewerbemietvertrag

Habe vor einer Woche einen Gewerbemietvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren unterschrieben.Kann ich noch zurücktreten?
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Antworten (4)
antwortomat
Nö. Wieso auch? Du bist doch ein intelligenter Mensch und hast gut überlegt und Dir genau durchgelesen was Du da unterschrieben hast, oder?
Du kannst Deinen Vertragspartner aber einfach mal fragen.
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Oberguru
Pacta sunt servanda
Die meisten die hier würden hier wie wild schreien, wenn ihnen der Vertrag einfach so gekündigt würde. Aber man selbst darf das natürlich. Gehts noch?
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bh_roth
Ja, nach ungefähr 5 Jahren!
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bh_roth
@oberguru: Richtig, und auch deshalb: Venire contra factum proprium
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