Sanktionsdrohung bei Nebenjob?
Ich habe als hartz4- Empfänger einen nebenberuflichen Job angenommen ,den ich evtl später auch als Selbständiger hauptberuflich ausüben kann.Das Jobcenter drohte mir aber mit Sanktion,wenn ich die von Ihnen angebotenen Schulungen und 1Eurojobs nicht annehme.,aber ich kann nicht beides gleichzeitig machen.Ist die Sanktionsdrohung rechtlich..wenn ich mich für den Nebenjob,bei dem ich nach Einarbeitung weiter kommen würde, entscheide??
Antworten (13)
Dieser Nebenjob würde mich brennend interessieren. Was ist das, wie viel Geld bringt das? Ein Nebenjob ist ja faktisch schon ab 1/2/3 Euro möglich. Das realistische Einschätzen und der finanzielle Beweis (kontinuierlich steigendes selbständiges Einkommen) sind hier wohl die Kriterien. Wenn es unrealistisch ist und Du damit nur "vertröstest" wird das Amt wohl handeln (müssen). Schulungen und 1 Eurojobs werden bei realistischer Aussicht auf "weiter kommen" sicher nicht erzwungen. Dafür kostet das zu viel und/oder gibt es zu wenig Arbeitsmöglichkeiten für "Bedürftige"
Ich würde einen Anwalt konsultieren, denn diese sogenannten Ein-Euro-Jobs sind meiner Meinung nach kriminell, denn damit fördert man nur echte Jobs zu Dumpinglöhnen. Ich würde mir das nicht gefallenlassen, man muss diesen Schwachmaten bei der ARGE auch mal die Zähne zeigen.
Aufregen und verallgemeinern hilft hier nichts! Mich würde, nach wie vor, die Stellungnahme des Fragestellers zu seinem "Nebenjob" interessieren. Manchmal hat auch das Amt recht etwas abzulehnen, was nicht realistisch ist. Und: 1 Euro Jobs (Arbeitsgelegenheiten) gibt es viel weniger als vermutet wird.
In diesem Fall hatte das "Amt" kein Recht,meinem Enkel Steine in den Weg zu legen .Es ist ein reeller Job der mit Fleiß in die Selbsttändigkeit führen kann.Mein Enkel hat alle Termine im Jobcenter gewissenhaft wahr genommen,Hat Bewerbungen geschrieben ,alles ohne Erfolg.
Er hat den vorläufigen Nebenjob,den er sich selber gesucht hat, gemeldet und bräuchte nur noch Unterstützung bis er den " Nebenjob" Hauptberuflich ausüben kann.Schulungen und Einarbeitungszeit sind nötig,sind aber nur möglich,wenn das Jobcenter anerkennen würde,das ein Junger Mensch sich selber helfen möchte.Aber statt Hilfe,drohen Sanktionen ,kein Wunder wenn junge Arbeitwillige auf diese Art ,zum "NULL-BOCK"-Gefühl getrieben werden.
Er hat den vorläufigen Nebenjob,den er sich selber gesucht hat, gemeldet und bräuchte nur noch Unterstützung bis er den " Nebenjob" Hauptberuflich ausüben kann.Schulungen und Einarbeitungszeit sind nötig,sind aber nur möglich,wenn das Jobcenter anerkennen würde,das ein Junger Mensch sich selber helfen möchte.Aber statt Hilfe,drohen Sanktionen ,kein Wunder wenn junge Arbeitwillige auf diese Art ,zum "NULL-BOCK"-Gefühl getrieben werden.
Hallo Sternchen, wie schön, dass Du antwortest :-) Ich wollte auch niemandem etwas unterstellen, es hat mich nur misstrauisch gemacht, dass der Fragesteller eine Perspektive angegeben hat und das Amt TROTZDEM mit Sanktionen reagiert. Es wird so viel Müll erzählt: "Mache dieses oder jenes (drücke mich)". Durch den Ermessensspielraum, der leider beim Amt liegt, kann ich nur sagen, durchbeißen wenns gar nicht anders geht. Anwalt und Co wissen vielleicht meine "Kollegen" hier? Ich wünsch Dir und ihm auf jeden Fall alles Gute und viel Glück!!
Danke vielmals für die Wünsche,in diesem Fall können wir sie wirklich gebrauchen.Ich hoffe noch auf viele Antworten hier an dieser Stelle.
Auf jeden Fall werde ich mich persönlich mit dem Jobcenter auseinander setzen,Es darf nicht sein,das wirklich Arbeitswillige so behandelt werden.
Im "Amt" sollte man sich schon die Mühe machen ,Arbeitsscheue und Arbeitswillige zu trennen.
Auf jeden Fall werde ich mich persönlich mit dem Jobcenter auseinander setzen,Es darf nicht sein,das wirklich Arbeitswillige so behandelt werden.
Im "Amt" sollte man sich schon die Mühe machen ,Arbeitsscheue und Arbeitswillige zu trennen.
Leider wissen wir immer nochnicht, was der Fragesteller/ Enkel wirklich macht. In sofern kann man auch keine Einschätzung abgeben, ob die AA falsch liegt - oder nicht!
Vielleicht sieht ja auch der Fragesteller/ Enkel die Sache etwas zu rosig!
Vielleicht sieht ja auch der Fragesteller/ Enkel die Sache etwas zu rosig!
Sanktion ist ja Bestrafung. Die ARGE wird bestimmt niemanden bestrafen, wenn er einen Job aufnimmt, es kann u.U. zu Kürzungen der Bezüge führen.
"Rosig" sehen wir die Sache mit Sicherheit nicht.
Und ich habe durchaus Verständnis für "Ämter"die ihre Regeln haben.
Aber ich habe kein Verständnis,wenn ein Amt darauf besteht nur ihr Ding (sprich ihre Parktikums und Schulungen durch zu ziehen)die bisher überhaupt nichts gebracht haben.Ich denke ein Amt sollte kompitent genug sein das "Für und wieder" erstmal zu prüfen, bevor "Drohungen" statt Aufklärung,ausgesprochen werden.Denn dieser Job kann durchaus Belegt werden und das werden wir mit Sicherheit tun.Hier geht es nicht darum welcher Job es ist..sondern es geht darum das Junge Arbeitswillge von Vornherein ausgebremst werden,wenn sie sich selber um Jobs bemühen,die vorab etwas Beratung und evtl Aufklärung und Hilfestellung von Seiten des Amtes erfordern würden
.Eine Drohung aus zu sprechen ist bequemer als eine Beratung durch zu führen.Ich frage mich nur an dieser Stelle.".WER ist hier eigentlich der Arbeitswillige??."
Und ich habe durchaus Verständnis für "Ämter"die ihre Regeln haben.
Aber ich habe kein Verständnis,wenn ein Amt darauf besteht nur ihr Ding (sprich ihre Parktikums und Schulungen durch zu ziehen)die bisher überhaupt nichts gebracht haben.Ich denke ein Amt sollte kompitent genug sein das "Für und wieder" erstmal zu prüfen, bevor "Drohungen" statt Aufklärung,ausgesprochen werden.Denn dieser Job kann durchaus Belegt werden und das werden wir mit Sicherheit tun.Hier geht es nicht darum welcher Job es ist..sondern es geht darum das Junge Arbeitswillge von Vornherein ausgebremst werden,wenn sie sich selber um Jobs bemühen,die vorab etwas Beratung und evtl Aufklärung und Hilfestellung von Seiten des Amtes erfordern würden
.Eine Drohung aus zu sprechen ist bequemer als eine Beratung durch zu führen.Ich frage mich nur an dieser Stelle.".WER ist hier eigentlich der Arbeitswillige??."
@sternchen51, der Arbeitswillige ist anscheinend Dein Enkel. Also soll er doch einfach arbeiten gehen und auf Sanktionen von der Arge sch...en, denn als Erwerbstätiger erhält er hoffentlich mehr Geld als von der Arge.
Jeder in unserer Gesellschaft denkt, wenn er "Selbstständigkeit" hört, sofort auch an "Drückerkolonnen" ,auch ich schließe mich davon nicht aus .Nur sollten wir in unserer "Arbeitslosen Gesellschaft" das spießige denken, zur Seite stellen.. Denkt ihr wirklich ,ich würde es unterstützen,wenn mein Enkel,bei einer Drückerkolonne landen würde?
Oder anders formuliert, hat es eine" Welt weite marktführende ,bekannte Firma", wirklich nötig Druckerkolonnen aus zu bilden?
Ich hab mich natürlich diesbezüglich "schlau" gemacht
. Klar ist Selbstständigkeit nicht Jedermanns Sache, aber immerhin Besser als nur leere Versprechungen vom Jobcenter.
Oder anders formuliert, hat es eine" Welt weite marktführende ,bekannte Firma", wirklich nötig Druckerkolonnen aus zu bilden?
Ich hab mich natürlich diesbezüglich "schlau" gemacht
. Klar ist Selbstständigkeit nicht Jedermanns Sache, aber immerhin Besser als nur leere Versprechungen vom Jobcenter.
Der Vorwurf ist, dass junge Menschen keine Chance geboten wird, sich selber auf die Füße zu stellen,denn von einer "Anschubhilfe"wurde kein Wort erwähnt , Woher soll ein junger Mensch wissen welche Schritte er machen muss um Erfolgreich werden zu können, wenn ihm von der Beratungsstelle keinerlei Beratung ,sondern nur Pflichten und Drohungen unterbreitet werden.? Wurde nicht in Stern-TV gesagt" Arbeit ist Vorrangig" selbst wenn es ein Minijob als Versuch ist?
Macht es wirklich Sinn, seine Erwerbstätigkeit,(wenn man ohne Hilfe startet)
mit Schulden zu beginnen(Miete und Nebenkosten laufen weiter..)wenn das Gesetz eigentlich etwas anderes aussagt?
Ich würde die "Jobcenterberater" bitten, ihrer Kunden, etwas "Arbeitswilligkeit" vor zu leben und nicht die bequemere Variante Drohung,Pflichten oder Abmeldungsformular zu bieten.;-)
Macht es wirklich Sinn, seine Erwerbstätigkeit,(wenn man ohne Hilfe startet)
mit Schulden zu beginnen(Miete und Nebenkosten laufen weiter..)wenn das Gesetz eigentlich etwas anderes aussagt?
Ich würde die "Jobcenterberater" bitten, ihrer Kunden, etwas "Arbeitswilligkeit" vor zu leben und nicht die bequemere Variante Drohung,Pflichten oder Abmeldungsformular zu bieten.;-)
Im Fall meines Enkels, handelt es sich nur um eine "Überbrückungshilfe" von einem Monat,(zwischen Arbeitslosengeld 1 und Hartz4)bis zur Selbstständigen Erwerbstätigkeit Hauptberuflich.
Ich denke das Jobcenter wäre Verpflichtet junge Arbeitslose statt "Sanktionsdrohung" darauf hin zu weisen , das man die Möglichkeit hat einen Gründungs-Zuschuss zu beantragen.
Ich denke das Jobcenter wäre Verpflichtet junge Arbeitslose statt "Sanktionsdrohung" darauf hin zu weisen , das man die Möglichkeit hat einen Gründungs-Zuschuss zu beantragen.