Schornstein ist zu kurz
Der Bauleiter hat die Vorschriften missachtet und jetzt nimmt der Schornsteinfeger den Schornstein nicht ab.
Antworten (3)
Üblicherweise schuldet der Fachbetrieb oder der Bauträger, für den denr Bauleiter tätig ist, zumindest die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, des Einhalten der bautechnsichen Bestimmungen und Normen, evtl. sogar die Abnahme durch den Kaminfeger. Das sollte in dem Vertrag mit dem Handwerksbetrieb / Bauträger stehen.
Unabhängig davon, dass es auf Grundlage der Informationen der "Frage" nicht möglich ist, festzustellen, ob der Bauleiter Vorschriften missachtet hat, würde ich die beiden Parteien einfach vor Ort zusammenbringen. Manchmal stellen die "Götter in Schwarz" auch überzogene Anforderungen, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Meist kann man das im Gespräch gemeinsam klären.
Unabhängig davon, dass es auf Grundlage der Informationen der "Frage" nicht möglich ist, festzustellen, ob der Bauleiter Vorschriften missachtet hat, würde ich die beiden Parteien einfach vor Ort zusammenbringen. Manchmal stellen die "Götter in Schwarz" auch überzogene Anforderungen, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Meist kann man das im Gespräch gemeinsam klären.
Dann sage dem Bauleiter, er soll den Schornstein verlängern. Oder verklage den Schornsteinfeger auf Abnahme.
Beide sollten Fachleute sein, aber mindestens einer ist keiner.
Beide sollten Fachleute sein, aber mindestens einer ist keiner.