Brittwulff
Schütz der Reiseversicherungsschein auch bei Schwierigkeiten (z.B. Hotel ist eine Baustelle) mit dem Reiseveranstalter auch direkt am Urlaubsort?
Antworten (5)
Der bei den Reiseunterlagen dabei ist? Wenn wir vom selben Ding reden, ist das nur eine Versicherung, dass der Reiseveranstalter nicht pleite geht.
... und heisst richtigerweise "Reisepreis-Sicherungsschein"
Wenn gravierende Mängel am Urlaubsort eine Erholung unmöglich machen, dann braucht man die Versicherung nicht, dann hat man einen Anspruch auf Besserung. Wenn der Verantstalter nicht reagiert sollte man aber versuchen so gut klar zu kommen wie es geht, alles dokumentieren, regelmäßig Kontakt aufnehmen wollen und am Ende Geld zurückverlangen.
Nein, der Reisende ist nur gegen eine eventuelle Insolvenz des Reiseveranstalters vor Reiseantritt und in Bezug auf die Rückreise abgesichert. Er erhält dann von dessen Versicherer den Reisepreis zurück. Reisemängel sind rechtzeitig und vor Ort zu rügen. Gibt es keine Abhilfe, muss der Reisende klagen. Geht der Veranstalter dann pleite, gibt es kein Geld.
Nein. Das sind Mängel, die man gegenüber dem Reiseveranstalter auftreten kann, der seinerseits wieder die Möglichkeit hat, sich an das Hotel zu wenden. Eine Reiseversicherung gilt nur in drei Fällen, wenn sie dafür abgeschlossen wurde - Krankheit, Diebstahl und Reiserücktritt.