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Gast

Schulden des Ehemannes

In welchem Umfang bin ich als Ehefrau für die Schulden meines Mannes verantwortlich? Es gibt keinen Ehevertrag. Wir haben ein gemeinsames Konto, von dem die Kreditrate abgezogen wird. Die Schulden sind zum Großteil die meines Mannes (Eigentumswohnung, Auto) und nur zu einem kleinen Teil von mir. Ich möchte mich scheiden lassen, kann mir aber keinen Anwalt leisten.
Frage beantworten Frage Nummer 3000036107 Frage melden

Antworten (18)
hphersel
Standardehe = Gütergemeinschaft, sofern (auch ohne Ehevertrag) gegenüber dem Standesbeamten nichts anderes vereinbart wurde. Also: ja, Du bist mitverantwortlich. In Bezug auf die Scheidung: Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, geh mal zum Gericht, dort gibt es Auskünfte, inweit Dir Prozesskostenhilfe zusteht und wie Du diese beantragen kannst.
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goldenes_nichts
jap, ihr haftet zu gleichen teilen. die eigentumswohung hat dein mann alleine gekauft? wäre eigentlich übel, wenn es seine wohnung ist, die ehefrau aber mit für die schulden haftet....
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diewurst
Solange nur der Ehemann für die Kreditverträge unterschrieben hat, haftet er auch alleine dafür. Die Gütergemeinschaft gilt nur für Anschaffungen die gemeinsam getätigt wurden.
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Skorti
Wieso, dass wäre doch richtig ... der Mann haftet für die Schulden für die Wohnung ... und die Frau erhält die Wohnung in der Scheidung zugesprochen als Versorgungsausgleich .... duck ....

Sollte dein Mann gezwungen sein, die Wohnung jetzt zu verkaufen, weil sie für ihn alleine zu groß ist oder warum auch immer, und es bliebe nach Tilgung der Darlehen Geld übrig, dürfte er den Gewinn davon alleine behalten, oder wolltest du was davon ab?
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Skorti
Die Schulden für die Eigentumswohnung und das Auto sind natürlich die Schulden deines Mannes, der hat sich die Wohnung ja auch ganz alleine gekauft und bewohnt.
Du musstest ja im Garten im Zelt schlafen.
Und wenn dein Mann mit dem Auto am Wochenende zu deinen Eltern gefahren ist, musstest du in den Kofferraum ....
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Nichtswisser
Mahlzeit,

im Allgemeinen sieht es so aus: für Verbindlichkeiten, die während der Ehe entstanden sind, in diesem Falle also ziemlich sicher das gemeinsame Konto, haften beide gesamtschuldnerisch -> Stichwort Zugewinngemeinschaft. Die Verbindlichkeiten, die bereits zu Beginn dieser Gemeinschaft bestanden, fallen auch nach der Trennung demjenigen zu, der sie mit in die Ehe gebracht hat. Wenn Du für die Wohnung und/oder das Auto mit unterschrieben hast, und Du im Falle der Wohnung auch mit im Grundbuch stehst, erhälst Du nach dem Zugewinnausgleich die Hälfte des Wertes, der nach Abzug der Schulden übrig bleibt. Stehst Du nicht mit im Grundbuch, sieht es eher schlecht aus, denn dann kann die Bank Dich auch zur Haftung heranziehen, ohne dass Du vom Wert profitierst. Sprich zahlen, ohne dass Du beim Verkauf etwas davon bekommen würdest. Beim Auto gibt es ja kein Grundbuch, da würde ein Gutachter den Wert des Wagens schätzen, und Dein angehender Ex-Mann müsste Dir die Hälfte des Wertes, der dabei herauskommt, bezahlen, meines Wissens ebenfalls nach Abzug des verbleibenden Kreditbetrags. Wenn Du für nichts von alledem unterschrieben hast, ist alles gut. Zum Anwalt: Such Dir einen Anwalt Deines Vertrauens, und der muss dann für Dich Prozesskostenhilfe beantragen. Verfügt Dein Mann über genug Geld, wird diese zwar abgelehnt, aber dafür muss er dann für die Kosten der Scheidung aufkommen und könnte sich dann wiederum die Hälfte im Wege der Zivilklage zurückholen. Auch hier wieder gesamtschuldnerische Haftung...
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advo
@ hphersel
Wenn man hier Fragen beantwortet, sollte jedenfalls ein bisschen Sachkenntnis vorhanden sein. „Standardehe = Gütergemeinschaft, sofern ... nichts anderes vereinbart wurde, ist zu 100 % Unsinn. Kleiner Tipp: Mal nach „Gütergemeinschaft" googlen.

Lediglich der Tipp mit der Prozesskostenhilfe ist prinzipiell richtig.
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elfigy
Ich würde auch dringend zu einem Anwalt raten.
Ich entnehme aus der Frage, der Mann ist der alleinige Wohnungseigentümer, bezahlt wird aber vom gemeinsamen Konto. Da stellt sich noch die Frage, wer das Konto füllt. Woher stammt das Eigentkapital wenn die Wohnung während der Ehezeit gekauft wurd und wieviel vom Wert abzüglich Schulden steht der Frau als Zugewinn zu.
Also wie schon geschrieben, Prozesskostenhilfe beantragen. Aber auch wenn die nicht gewährt werden sollte, weil das Einkommen zu hoch ist, auf jeden fall anwaltlich beraten lassen. Sonst zieht man dich über den Tisch. Die Erstberatung kostet nicht viel und du kannst mit dem Anwalt auch über Ratenzahlung sprechen.
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hphersel
Advo, ich lasse mich gerne auf Fehler hinweisen (in diesem Fall meinte ich die Zugewinngemeinschaft, schrieb meinen Beitrag aber in Eile). Aber es kommt auch auf den Tonfall bzw die Wortwahl an, und die war bei Dir daneben. Jemand, der gerade erst drei Tage hier ist, sollte entweder kleinere Brötchen backen oder selber kompetente Antworten geben, sonst wird er sich sehr schnell unbeliebt machen. Tipp: eine Antwort im Sinne von "google mal nach xy" ist KEINE kompetente Antwort.
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rudixxx
elfigy, Prozesskostenhilfe gibt es nicht bei einem Scheidungsverfahren. Das nennt sich richtigerweise in Scheidungssachen eigentlich Verfahrenskostenhilfe.
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mantrid
Standard-Ehe gleich Zugewinngemeinschaft, also weder Zuverlustgemeinschaft, noch Gütergemeinschaft. Das ist aber (erst einmal) unwichtig. Grundsätzlich gilt, jeder haftet nur für eine eigenen Schulden. Sofern Du also nicht als Mitkreditnehmerin unterschrieben hast, haftest Du nicht. Gemeinsames Konto heißt, das Konto lautet auf beider Namen (also nicht nur Konto-Vollmacht), da haftest Du, weil Du den Kontoeröffnungsantrag mitunterschreiben hast. Wenn da Kreditraten aufgelaufen sind, Dein Pech. In Haftung könntest Du auch genommen werden, wenn Du gebürgt hast (Bankerspruch: Wer bürgt, wird erwürgt!) Wenn Du wenig Geld hast, nimm die Rechtsberatung der Verbraucherberatung in Anspruch. Die kostet nur kleines Geld. Notfalls kannst Du Prozeßkostenbeihilfe in Anspruch nehmen.
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velofisch
Nehme Dir einen Anwalt. Die Antworten sind hier zum größtenteils haarsträubend falsch. Zudem kommt es bei der Haftung auf viele Details an, wie z.B. wer hat was unterschrieben, sind die Schulden auf dem gemeinsamen Girokonto oder sind das separate Kredite. Hast Du bei den Krediten mit unterschrieben? Welche Vermögenswerte gibt es und auf wessen Namen laufen diese?
Daneben gibt es den Zugewinnausgleich - falls vor der Ehe weniger an Vermögen da war als jetzt.
Schliesslich gibt es auch vor der Scheidung Trennungsunterhalt, bei dem der nichts verdient und nichts verdienen kann von dem der etwas verdient oder verdienen könnte Unterhalt bekommt. Hier werden für Männer in der Regel deutlich schärfere Massstäbe angelegt als für Frauen.
Das alles ist also alles andere als einfach. Es geht um Forderungen der Bank gegen beide Ehepartner - wobei sich die Bank aussuchen kann, von wem sie sich das Geld holt - falls beide unterschrieben haben.
Dann geht es um den Ausgleich und den Unterhalt zwischen den Noch-Eheleuten.
Achtung! Anwält_innen verdienen ihr Geld mit "Streiten". Das bedeutet, dass sie auch dort Konflikte anzetteln, wo eigentlich Einigkeit zwischen den Eheleuten besteht. Daher die Anwält_in dort bremsen, wo kein Streit besteht - sonst wird es a) teuer und b) wird unnötiges Geschirr zerschlagen. "Gemeinsame Anwält_innen" gibt es nicht - Anwält_innen vertreten laut Gesetz immer eine Partei und beraten daher nie neutral.
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elfigy
velofisch, mehr als einen anwalt zu nehmen, braucht man hier nicht raten.
Alle aufgezeigten Möglichkeiten verwirren nur und sind Spekulationen, weil wir nix näheres wissen.
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primusinterpares
Du liest Literatur von der feministischen Kampffront Amos?
Siehst gleichzeitig den Bachelor und vermutlich noch Schlimmeres. Vielseitig sag ich nur.
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advo
@hphersel:
wie war das mit den getroffenen Hunden? ;-)

Und was hat das Datum der Anmeldung hier mit Kompetenz zu tun?
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docgnadenlos
Mein Rat kommt für die Ehefrau zu spät. Aber diejenigen, die das hier lesen, kann ich nur Raten: vor der Ehe sich informieren, ob eine Ehe steuerliche oder sonstige (Millionär) Vorteile bringt oder, wie oft, letztendlich doch nicht; am Ende werden die meisten Ehen geschieden und das, was man an Steuern gespart hat, um ein Vielfaches wieder für die Scheidung ausgegeben. Das Liegt auch an den hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Also: am besten NIE heiraten. Es gibt kein Argument für die Ehe! Dann gibt es solche Probleme erst gar nicht. Zum Thema noch eins: wie oft hört man, dass die Ex für die gemeinsamen Schulden jahrelang bis lebenslang aufkommen muss?! Leider zu oft. Also am besten auch nichts unterschreiben, wenn der/die andere einen Kredit aufnimmt und erst recht keine Bürgschaft übernehmen!
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moonlady123456
Amos?
Solltest Du die Zeit finden, lies doch mal Ökotopia.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kotopia
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gallonero
Hallo Gast, hartes Brot was dich da so umgibt. Viele Fragen und noch mehr Antworten.
Velofish hat als einziger die richtigen Aussagen gemacht.
Tut mir leid für die Kritiker von Velofish.
Übrigens wird der Zugewinn nur berechnet wenn er während! der Ehezeit entstand. Was da vorher oder später ist oder war ist wurscht. Ich weiß net ob ich das darf aber ich versuchs mal. Ein gutes und ordentlich geführtes Forum für deine Probleme ist das ISUV Forum.
Die haben mir mit einer ähnlich gelagerten Problematik während meiner Scheidung sehr geholfen.
Grüße und alles Gute für dich.....
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