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Ja, du bekommst entweder einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Der Freibetrag hat eine Höhe von 2.184 Euro im Jahr und das Kindergeld beträgt 184 Euro für die ersten beiden Kinder und 190 Euro für das dritte, jedes weitere Kind erhält 215 Euro monatlich. Das Amt überprüft aber, was besser ist.
Ja, prinzipiell schon. Dieser Freibetrag ist schließlich sehr wichtig, da er in direktem Bezug zum Kindergeld steht. Hier kannst du mehr nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag. Allerdings gibt es auch Freibeträge, die zwar nicht aus einem Kind resultieren, aber nur für Kinder-Haushalte interessant sein können.
Ob man das nun als Freibetrag ansetzen kann, weiß ich nicht genau, aber Berufstätige haben zusätzlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Kinderbetreuung bis zu einer Gesamthöhe von 4.000 EUR unter Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Das gilt bis zum 14. Lebensjahr des jeweiligen Kindes.