Frage stellen
StechusKaktus

Sollen geistig Behinderte wählen dürfen?

Derzeit sorgt im Fernsehen ein sympathischer junger Mann mit Dow-Syndrom für Furore: er kann Erfolge von Borussia Dortmund aufsagen und Namen von Politikern nennen (was nicht jedem Wähler hier gelingt). Daraus wird abgeleitet, dass jeder unabhängig von dem Geisteszustand wählen dürfen sollte.
Ich kenne allerdings Behinderte auf dem Niveau von 2-jährigen Kindern. Diese wählen zu lassen bedeutete, deren Betreuern zusätzliche Stimmen zukommen zulassen. Ausserdem gäbe es dann kein Argument mehr für mich, Kindern ab 1 Jahr das Wahlrecht zu verweigern (was wieder einem Familienwahlrecht entspräche). Also: Sollte ein Wahlrecht für alle ohne gleichzeitige Einführung des Familienwahlrechts eingeführt werden?
Frage beantworten Frage Nummer 3000081958 Frage melden

Antworten (15)
bh_roth
Dieses Thema hatten wir vor nicht allzu langer Zeit hier kontrovers diskutiert.
Melden
bh_roth
http://www.stern.de/noch-fragen/geistig-behinderte-durften-waehlen-3000074556.html
Melden
Matthew
Mehr als 80.000 Menschen in Deutschland sind aufgrund des Ausmaßes ihrer geistigen Behinderung von der Wahl ausgeschlossen.
Das sind rund 1,3Promille der Bevölkerung.
Welcher Anteil der Wahlberechtigten sollte Eurer Meinung nach den ausgeschlossen sein, um Euch zufrieden zu stellen?
3% das wäre, in etwa, der Anteil der Analphabeten in Deutschland
15% das wäre, in etwa, der Anteil der "funktionalen Analphabeten"
Alle DKP-Wähler?
Alle AfD-Wähler?
Alle über 60?
Alle Mit einem Einkommen unter 1500€/Monat?

Mann, mann, mann!

Kein Wahlrecht - warum eigentlich?
Wählen gehen trotz Handicap?
Melden
StechusKaktus
Gut gebrüllt, Löwe!
Nur: Der Status ist eben der, dass es ein nachvollziehbares Kriterium gibt, Menschen von einer Wahl auszuschliessen: Die vollumfängliche Betreuung. Klingt für mich zunächst einmal - und mit dem Bild von geistig Behinderten, das ich im Kopf habe - vernünftig. Es stellt sich doch auch immer die Frage, was es zu gewinnen gibt, wenn eine Regel geändert wird. Und da fällt mir jetzt nicht so viel ein.
Und wie gesagt: dass alle bei der Wahl vertreten sein sollen leuchtet auch ein. Dann aber eben auch mit ALLEN Kindern und ALLEN Behinderten (genügend verrückte Alte sind ja auch dabei).
Melden
wokk
Ausser meine Wenigkeit.
Ich bin seit 35 Jahren von der Wahl ausgeschlossen!
Melden
wokk
Aber ganz schnell . . . ;-)
Melden
moonlady123456
Die Wahlergebnisse sehen doch jetzt schon so aus, als würden nur Blinde und Taube wählen gehen.
Debile sollten da NICHT mitmachen dürfen, die Einschränkung hat ihre Gründe.
Melden
Dorfdepp
Blinde und Taube haben zumindest Peer Steinbrück als Bundeskanzler verhindert und werden auch hoffentlich Martin Schulz das gleiche Schicksal angedeihen lassen. Das geht nicht gegen die SPD, inzwischen glaube (nicht nur) ich, dass Sigmar Gabriel der bessere Kandidat gewesen wäre.
Melden
moonlady123456
Dachte, die AfD würde 10 % bekommen?

Nu bin ich völlig durcheinander.
Melden
Dorfdepp
@ ing793
Nein, soviel wird "Die Linke" nicht erreichen.
Melden
Cordelier
High Noon?
Melden
Swan
@Dorfdepp,
sind Blinde und Taube geistig behindert?

In meinem Land ist das doch alles wieder einmal so viel einfacher. Es gibt die Wahlpflicht. Da muss jeder ran oder sonst gibt’s Haue.
Eine Wahlbeteiligung von 99% geistig Behinderten.
Melden
DerDoofe
Die Redewendung "Blinde und Taube" ist in einem solchen Kontext sicher fragwürdig; im Lexikon der 'political correctness' steht sie auf dem Index. Aber es ist weitverbreitete Umgangssprache.

Zum Abregen: Vergl. 'Krüppel' - 'Behinderte' - ......?, und dann frage Google nach "euphemism treadmill".
Melden
StechusKaktus
Update (aus SPON 21.02.2019):
"... Das Verfassungsgericht entschied nun, dass einige der Beschwerdeführer in ihren Rechten verletzt worden seien. Die Regelungen im Bundeswahlgesetz genügten nicht den "Anforderungen an gesetzliche Typisierungen", weil der Kreis der Betroffenen "ohne hinreichenden sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise" bestimmt werde.

Die Verfassungsrichter machten aber auch deutlich, dass ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht grundsätzlich gerechtfertigt sein kann. Dies ist demnach der Fall, wenn bei Menschen davon auszugehen ist, "dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen dem Volk und den Staatsorganen nicht in hinreichendem Umfang besteht"...."
Melden
Hefe
Auch Menschen, die in Obdachlosenheime leben und Strafgefangene, dürfen nicht wählen. Heute wurde lt. DLF ein vorläufiges Urteil gesprochen, Revision nicht zugelassen. In meinem Dorf wird am Sonntag gewählt. Muss diese Wahl jetzt verschoben werden.
Melden