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Gast

Sonderzahlungen für Portugiesische Rentner für Kinder die in Deuss geboren wurden?

Angeblich bekommt jede Rentnerin wenn sie in Portugal dt. Rente bezieht, pro Kind dass in Deutschland geboren wurde mtl. 90,00 €

Stimmt das??
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Antworten (5)
dschinn
Was auch immer der Hintergrund dieser Frage sein soll....

...ein Kind was in Deutschland geboren wurde, hat per se die deutsche Staatsbürgerschaft also mir absolut egal ob und wieviel Geld für welche Zwecke auch immer bezahlt werden.. ich bin sicher, dass das seine Richtigkeit hat und das hier kein Thema zum auswalzen ist.
Selbst wenn das Kind dann mit 18 diese Staatsbürgerschaft wieder ablegen würde.
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Vandit
Frag da nach, wo Du das "angeblich" gehört hast, Oder bei der Rentenversicherung.
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ingSND
Wer eine deutsche Rente bezieht, hat in D über einen längeren Zeitraum in die Sozialsysteme einbezahlt. Dazu gehören auch Kindererziehungszeiten.
Die Rente ist eine Sozialversicherungsleistung, kein Almosen, und man verdient sie sich.
Es werden je Kind bis zu drei Rentenpunkte gutgeschrieben, nach derzeitigem Stand sind das etwa 120€/Monat.
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Skorti
Dschinn:
Ein Kind was in Deutschland geboren wurde, hat nicht per se die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Ansonsten kann das Kind später die Staatsbürgerschaft beantragen, selbstverständlich mit Einbürgerungstest. In Deutschland ist nicht der Geburtsort maßgeblich.
Was passiert, wenn beide Eltern, oder auch nur ein Elternteil, während das Kind noch nicht volljährig ist, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, weiß ich nicht.
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dschinn
Sei dir da mal nicht so sicher.
Zitat copy paste von bund de

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Die Eltern werden normalerweise nach der Geburt des Kindes vom Standesamt darüber informiert, wenn ihr Kind durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

Zitat Ende.
Da steht nix von Elternteil und deutsche Staatsbürgerschaft.
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