Ständiges Vorenthalten des Lohnes
Seit September 2008 muß ich jeden Monatslohn einklagen. Der Arbeitgeber läßt es in 98% der Fälle auf eine Pfändung ankommen.
Das Arbeitsgericht strebt immer einen Vergleich an. Aus diesem Grund entsteht für die ersten Monate immer ein Zinsverlust.
Gibt es noch eine andere Form des Klagens, oder muß ausstehender Lohn grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden? Kann der ausstehende Lohn auch per Zahlungsbefehl oder durch ein Eilverfahren eingeklagt werden?
Das Arbeitsgericht strebt immer einen Vergleich an. Aus diesem Grund entsteht für die ersten Monate immer ein Zinsverlust.
Gibt es noch eine andere Form des Klagens, oder muß ausstehender Lohn grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden? Kann der ausstehende Lohn auch per Zahlungsbefehl oder durch ein Eilverfahren eingeklagt werden?
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