Standgebühr obwohl Werkstatt Reparaturauftrag rausgezögert und nicht ausgeführt hat
Ich habe mit meinem Wagen einen Termin für eine Reparatur in einer Autowerkstatt gemacht. Die Werkstatt hat die Reparatur aber rausgezögert und nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausgeführt, sondern zwei Tage später. Nun soll ich für die zwei Tage Wartezeit Standgebühr bezahlen. Ist das rechtens?
Antworten (3)
Natürlich ist das rechtens. Du hast dein Fahrzeug dort zwei Tage lang geparkt. Soll das etwa umsonst sein?
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Normalerweise muss man Standgebühren nur dann zahlen, wenn man sein Auto nach der Reparatur nicht direkt abholt.
In deinem Fall hat aber die Werkstatt die Reparatur zeitlich verzörgert. Dich bertrifft keine Schuld und daher musst du auch nicht die Standgebühr zahlen!
Habe hierzu auch einen interessanten Artikel gefunden:
http://www.helpster.de/standgebuehren-in-der-werkstatt-was-sie-beachten-sollten_108185
In deinem Fall hat aber die Werkstatt die Reparatur zeitlich verzörgert. Dich bertrifft keine Schuld und daher musst du auch nicht die Standgebühr zahlen!
Habe hierzu auch einen interessanten Artikel gefunden:
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