Steht jedem Kind ein Pflichtteil zu....wenn der Vater zum Beispiel wieder geheiratet hat und die Stiefmutter als Allein Erbin eingesetzt hat.die Stiefmutter hat keine Kinder
Antworten (2)
Der Pflichteil ist im BGB § 2303 geregelt. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im vorliegenden Fall wäre die gesetzliche Aufteilung 1/2 Erbteil für die Ehefrau und 1/2 Erbteil für die Kinder bzw. das Kind, wenn es nur eines ist. Der Plfichtteil wäre also 1/4 des Erbes. Die Kinder der Stiefmutter aus früheren Beziehungen sind nicht erbberechtigt, weil keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.
jedem Kind des Vaters steht ein Pflichtteil zu, aber ...
... wenn die Stiefmutter ihr - z.B. bei einem Kind - Dreiviertel vom Erbe einsackt, dann geht dieses Kind beim Tod der Stiefmutter komplett leer aus, dann gehen die drei Viertel an Geschwister, Nichten oder ähnliches der Frau, schlimmstenfalls an Vater Staat.
Wenn das Verhältnis zum Vater nicht komplett zerrüttet ist, dann sprich mit ihm, auf dass er einen Erbvertrag oder eteas Vergleichbares aufsetzt. Da könnte dann drin stehen, dass nach seinem Tod die Stiefmutter über das gesamte Vermögen verfügen darf, nach ihrem Tod aber das Ganze an Dich geht. Dann leibt es wenigstens langfristig in der Familie.
... wenn die Stiefmutter ihr - z.B. bei einem Kind - Dreiviertel vom Erbe einsackt, dann geht dieses Kind beim Tod der Stiefmutter komplett leer aus, dann gehen die drei Viertel an Geschwister, Nichten oder ähnliches der Frau, schlimmstenfalls an Vater Staat.
Wenn das Verhältnis zum Vater nicht komplett zerrüttet ist, dann sprich mit ihm, auf dass er einen Erbvertrag oder eteas Vergleichbares aufsetzt. Da könnte dann drin stehen, dass nach seinem Tod die Stiefmutter über das gesamte Vermögen verfügen darf, nach ihrem Tod aber das Ganze an Dich geht. Dann leibt es wenigstens langfristig in der Familie.