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Ein Minijob bis 450 € ist bei der Steuererklärung gar nicht zu berücksichtigen, steuerlich relevant ist nur der kurzfristige Job. Du musst dann aber auch darauf achten, dass dein Arbeitgeber den auch so richtig als kurzfristigen Job und nicht als zusätzlichen 450,-- € Job anmeldet.
Einen kurzfristigen Job kannst du bis zu 70 Tage im Jahr ausüben, da wirst du wohl kaum über den Grundfreibetrag kommen. Abgesehen davon, würde ich mir über eine Versteuerung generell nicht Gedanken über die Überschreitung des Grundfreibetrages machen. Selbst wenn du darüber liegst, kann du z. B. Werbungskosten, etc. geltend machen und erst das darüber liegende Einkommen mit einem progressiven Steuersatz versteuert. Das bedeutet nicht, dass du dich bei Überschreitung des Freibetrages finanziell schlechter stehen würdest.
Falls du Bafög bezieht, solltest du dich wegen Regeln zur Anrechnung von Einkommen beim Bafögamt zusätzlich erkundigen.
Wird der Lohn eines 450 Euro Jobs weiter gezahlt wenn dieser Urlaub nimmt?
Minijobber haben auch Anspruch aus Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage Woche, also praktisch 4 Wochen. Wer z. B. an zwei Tagen wöchentlich arbeitet, hat also 8 Urlaubstage und damit auch 4 Wochen Urlaub. Wenn Vollzeitkräfte im Betrieb mehr als den gesetzlichen Urlaub bekommen (wegen Tarifvertrag oder "freiwillig" vom Chef), hat der Minijobber ebenfalls Anspruch auf entsprechend mehr Urlaub.
Am besten Gespräch mit Chef suchen, Infomaterial gibt es über die Minijobseite der Knappschaft. Wer eh nur knapp ca. Mindestlohn bekommt, kann sich an den Zoll wenden, da bei Verweigerung des bezahlten Urlaubs der Mindestlohn unterschritten wird. Man kann auch einfach ohne Rechtsanwalt und praktisch ohne Gerichtskosten die Entgeltfortzahlung beim Arbeitsgericht einklagen. Die Klage kann man kostenfrei bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes schreiben lassen. Eventuell kann man auch noch nach Jahren nachträglich den Lohn einklagen - wenn man eh das Arbeitsverhältnis beendet hat - da gibt es aber evtl. verschiedene Verjährungsfristen zu beachten.