Opal
Stillgelegtes Auto, Probleme mit anderen Eigentümern.
Mein Auto steht schon etwas länger stillgelegt auf einem angemieteten Privat Stellplatz (Privatgelände nicht öffentlicher Raum) hinterm Haus. Nun gibt es da einige Beschwerden das der Zuwächst. (ok mach ich die Tage weg) und das der da abgemeldetet steht.
Darf ich die alten entwerteten Kennzeichen wieder dran machen um so den Anschein zu erwecken der wär wieder angemeldet??? Raffen die im Haus eh nicht mit den Plaketten.
Darf ich die alten entwerteten Kennzeichen wieder dran machen um so den Anschein zu erwecken der wär wieder angemeldet??? Raffen die im Haus eh nicht mit den Plaketten.
Antworten (16)
Mojn Opal, mach Dir keine Sorgen. So lange sich das Fahrzeug auf Privatgelände befindet, ist es allein Deine Sache, wie Du damit verfährst, vorausgesetzt es geht keine Umweltgefährdung wie z.B.austretende Kraft- oder Schmierstoffe davon aus.
Deswegen kannst Du die Arbeit mit den Kennzeichen einsparen.
Sag den Nachbarn meine Meinung oder gib ihnen meine Tel.Nr., zwecks eines konstruktiven Meinungsaustausches.
Die "Verkrautungen" solltest Du natürlich um des lieben Friedens willen entfernen.
Have a nice wreck.
Deswegen kannst Du die Arbeit mit den Kennzeichen einsparen.
Sag den Nachbarn meine Meinung oder gib ihnen meine Tel.Nr., zwecks eines konstruktiven Meinungsaustausches.
Die "Verkrautungen" solltest Du natürlich um des lieben Friedens willen entfernen.
Have a nice wreck.
Mein Vermieter hatte mich wegen den Verkrautungen heute auch schon angerufen. er war am Donnerstag da, hatte mir den neuen Mietvertrag in Briefkasten geschoben und sich das hinten auf dem Platz mal angeschaut. und mich gebeten das zu entfernen. Aber die anderen Plätze (10 + meiner) sehen auch nicht besser aus. Muß ich die Woche wohl mal dran.
Sooo eindeutig ist die Rechtlage an der Stelle nicht: "Kraftfahrzeuge, die seit Jahren ohne benutzt zu werden auf einem Grundstück ihres Halters unter freiem Himmel ohne nennenswerten Witterungsschutz und auf unbefestigtem Grund abgestellt sind, erfüllten den Abfallbegriff des Krw-/AbfG, so dass ihre ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung verlangt werden dürfe." Urteil Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009
- 8 A 10623/09.OVG -
- 8 A 10623/09.OVG -
Bei einem länger stillstehenden Auto würde ich mir ganz andere Gedanken machen. Was will ich damit? Behalten oder verkaufen? Stehen die Reifen platt? Rosten die Kolben ein? Oder will ich einmal später darin wohnen?
Ganz so einfach ist das nicht. Streng genommen dürfen baurechtlich erforderliche Stellplätze und Garagen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs könnte schon unter den Begriff der Zweckentfremdung fallen. Nachzulesen unter anderem hier.
@Mars-Ultor: Lesen bildet!
Zitat aus dem Urteil. "hier durch die tatsächliche Art der Lagerung und den dadurch bewirkten desolaten Zustand des Fahrzeugs widerlegt. Denn es widerspricht offensichtlich der Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Oldtimer erhalten werden soll, bis zum Ablauf der maßgeblichen, je nach Fahrzeugalter möglicherweise viele Jahre dauernden Frist unter freiem Himmel abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Substanzschäden (u.a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern." Zitat Ende.
Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.
MfG primusinterpares
Zitat aus dem Urteil. "hier durch die tatsächliche Art der Lagerung und den dadurch bewirkten desolaten Zustand des Fahrzeugs widerlegt. Denn es widerspricht offensichtlich der Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Oldtimer erhalten werden soll, bis zum Ablauf der maßgeblichen, je nach Fahrzeugalter möglicherweise viele Jahre dauernden Frist unter freiem Himmel abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Substanzschäden (u.a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern." Zitat Ende.
Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.
MfG primusinterpares
uiuiui, Das da würde also weil er zwei Jahrenicht benutzt worden ist und seit einem Jahr abgemeldet ist der Verwertung nahe??? Auch wenn es ein Auto ist das es keine 500 mal in D gibt????
Dorfdepp, das Auto ist zehn Jahre alt, war damale 2004 der stärkste Dieselkleinwagen weltweit, hat nur ein wenig Reperaturstau, deswegen steht er. Platt ist der noch lange nicht.
Danke für den Hinweis auf den bildenden Charakter des Lesens, das war in diesem Falle allerdings nicht erforderlich. Selbstverständlich ist der Zustand des Autos bei der Beurteilung, ob es sich um Abfall handelt entscheidend. Da diesen aber aus der Fragestellung für mich nicht nicht entnehmen konnte, habe ich bewusst geschrieben, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist. Jedenfalls ist nicht die Tatsache, dass es auf Privatgrund steht, allein entscheidend.
@Amos: Das Urteil aus Rheinland-Pfalz gilt nur für den verhandelten Fall. Anders als im angloamerikanischen Ländern gibt es Deutschland kein "binding precedents", das Gerichte an Entscheingen höherinstanzlicher Gerichte bindet. Trotzdem geben solche Urteile eine gute Orientierung und dienen Anwälten als Argumentation in Schriftsätzen. Ein Gericht kann aber in einem neuen Fall zu einem anderen Urteil kommen.
@Mars-Ultor: War nicht böse gemeint. Bezog sich nur auf den Passus, dass mehrere Fahrzeuge für unbestimmte Zeit auf dem angespr. Untergrund "geparkt" werden sollten, welches zu Opals Problem einen signifikanten Unterschied darstellt.
Falls es so aussieht, besteht natürlich Handlungsbedarf. ;--)))
Have a nice temple.
Falls es so aussieht, besteht natürlich Handlungsbedarf. ;--)))
Have a nice temple.
Lieber Amos, bin gleicher Meinung. Aber die Riemker Straße ist in Castrop-Rauxel, OT Ickern, also nicht sehr weit weg. Eventuell sprichst Du dort mal vor,
Glück auf!
Glück auf!
Amos hatte ich mir gedacht deine Acht war voll. Ja, son Job wie deiner ist mit viel Leid verbunden und man muß da denke ich in diesen Situationen wie du sie schilderst erst mal seinen Job machen, der Rest kommt hinterher, dann hast du schon alles gesehen und mehr oder weniger verarbeiten müßen, Respekt wer wie du sowas durchält und nicht aufgibt. Dann sind solche Hinrichtungsgeschichten natürlich nur ein Tropfen oben drauf.
Das du soviel erlebt hast wußte ich nicht, deshalb tschuldige.
Das du soviel erlebt hast wußte ich nicht, deshalb tschuldige.
Dorfdepp begrüßt die Initative europäischer Imame, aber die sehen sich wohl im Zugzwang. Ich habe nichts finden können, dass sich islamische Religionsführer aus Nordafrika, Vorderasien oder Indonisien gegen diesen Terror ausgesprochen hätten. Staaten wie Saudi-Arabien oder Katar untertstützen den IS sogar, obwohl auch sie Ziel einer Übernahme durch den IS sind. Die Universität von Kairo als höchste sunnitische religiösie Instanz äußert sich nicht dazu, sondern macht lieber andere Schlagzeilen.
Du bist aber hartnäckig. Uiuiui
Da gibts ne schöne Szene von/mit Bastian Pastewka. ich schau mal ob ich die bei YT finde.
Da gibts ne schöne Szene von/mit Bastian Pastewka. ich schau mal ob ich die bei YT finde.