Cedei77
Stimmt es das Auslandsspesen nur steuerlich absetzbar sind wenn man auch im Ausland übernachtet hat?
Antworten (3)
Das ist meines Wissen so nicht richtig, denn es hängt davon ab, wie lange Du Dich im Ausland aufhältst - mal ganz davon abgesehen, dass diese eh steuerfrei sind, wenn sie Dir von Deinem Arbeitgeber erstattet wurden. Bei den Verpflegungskosten ist die Grenze 8 Stunden - darunter kriegst Du in Deutschland auch nichts, und alle anderen Kosten kannst Du ganz normal geltend machen.
Dies gilt nur für die Übernachtungspauschale. Etwaige weitere Spesen, die im Zuge der Reise anfallen, lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen, müssen aber nicht zwangsläufig Spesen im Ausland sein. So kann jeder gefahrene Kilometer ganz normal abgesetzt werden.
Nein. Für eintägige Reisen gilt der letzte Pauschbetrag, der für dieses Land angesetzt wurde. Bei mehrtägigen Reisen ist für den jeweiligen Tag der letzte Ort ausschlaggebend, den man vor 24.00 Uhr erreicht hat. Mehr dazu in Wikipedia mit dem Suchwort "Verpflegungsmehraufwand".