Jonathan Weiß
Stimmt es, dass die Verwendung von Latexfarben in Mietwohnungen verboten ist? Warum? Gibt es gute Alternativen für die Küche?
Antworten (6)
Nein, stimmt nicht. Allerdings ist eine damit gestrichene Tapete schon mal schwerer von der Wand zu bekommen, weil man sie kaum anfeuchten kann.
Ja! Bei Latexfarben ist die Gefahr gegeben,daß bei einem Brand sehr giftige Gase entstehen.. Sie wirkt auch zugleich als Brandbeschleuniger. Auch für Erwachsene sind die Ausdünstungen gefährlich nicht nur für Kleinkinder.
Dein Hinweis auf die Brangefahr von Latex zweifle ich stark an. Hast Du eine Quelle für Deine Aussage? Die Sicherheitsdatenblätter verschiedener Hersteller von Latexfarbe geben an, dass zumindest das flüssige Produkt nicht brennt.
Außerdem ist die Brandlast im Verhältnis zu z. B. einem Holzschrank vernachlässigbar.
Außerdem ist die Brandlast im Verhältnis zu z. B. einem Holzschrank vernachlässigbar.
a) die Verwendung von Latexfarben in Mietwohnungen ist nicht verboten, senkt eher die Renovierungsintervalle.
b) Latexfarben werden der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) zugeordnet, zumindest die der führenden Hersteller,d.h. jede mit Dispersionsfarbe gestrichene Papiertapete brennt mindestens genauso gut, eher besser.
c) die Verbindung von Glasfasertapeten und Latexfarben stellen eine optimale,feuchteunempfindliche und pflegeleichte Alternative dar
b) Latexfarben werden der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) zugeordnet, zumindest die der führenden Hersteller,d.h. jede mit Dispersionsfarbe gestrichene Papiertapete brennt mindestens genauso gut, eher besser.
c) die Verbindung von Glasfasertapeten und Latexfarben stellen eine optimale,feuchteunempfindliche und pflegeleichte Alternative dar
Ja, diese Farben sind im allgemeinen nicht erwünscht. Damit kann die Grenze zur Sachbeschädigung erreicht werden, weil das darunterliegende Material, oft das Mauerwerk, nicht atmen kann. Mögliche Alternativen dazu wären Fliesen, eine Vliestapete unter dem Latexanstrich verlegen, mit Capaplex streichen oder Acryllack verwenden.
Generell darf der Vermieter das Verwenden bestimmter Farben und Materialien bei der Wohnungsrenovierung nicht verbieten. Auch dann nicht, wenn es im Mietvertrag festgehalten wurde. Allerdings ist eine "normale" Wandfarbe für die Küche vollkommen ausreichend. Nur der Bereich hinter der Herdplatte sollte mit einem Spritzschutz aus Fliesen, Glas oder Ähnlichem ausgestattet sein.