juliuspastius92
Stimmt es nicht, dass Bildschirmpausen Pflicht sind? Wie wird das eigentlich kontrolliert?
Antworten (6)
In der Bildschirmarbeitsverordnung werden die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes konkretisiert. Diese empfiehlt, dass pro Arbeitsstunde eine 10 minütige Pause durch andere Tätigkeiten oder auch durch eine Pause eingehalten wird. Da es sich um Empfehlungen handelt sind die Pausen vom Arbeitsgeber nicht zwingend notwendig. Man kann aber den Betriebsrat oder auch den Betriebsarzt dazu gut einschalten, da diese doch einiges im Unternehmen bewirken können.
Es besteht nur eine Pflicht für eine Bildschirmpause, wenn die Tätigkeit ausschließlich am Bildschirm durchgeführt wird. Werden während der Arbeitszeit noch andere typische Sekretariatsarbeiten ausgeführt, so besteht diese Pflicht gemäß dem Arbeitsschutzgesetz nicht. Wenn das Unternehmen gross ist, wird der HSE-Manager die Einhaltung kontrollieren. In kleinen Unternehmen ist es leider nicht einwandfrei geregelt und man ist auf die Selbstkontrolle und einen einsichtigen Geschäftsführer angewiesen. Selbstverständlich kann man seine Ansprüche auch in einem kleinen Unternehmen durchsetzen.
Tatsächlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit am Bildschirm durch alternative Arbeiten zu unterbrechen. Geregelt wird dies durch die Bildschirmarbeitsverordnung geregelt. Diese dient dazu, die Belastung bei der Arbeit am Bildschirm zu verringern. Dabei ist zu beachten, dass es sich um bezahlte Kurzunterbrechungen handelt und nicht um die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Als Faustregel gilt, dass nach etwa 50 Minuten eine Pause von 5 bis 10 Minuten eingelegt werden sollte. Überprüft werden kann die Einhaltung dieser Regelung kaum, hier sind Betriebs- und Personalräte gefordert.
Moment mal! Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung regelt nur die gesetzliche Vepfichtung des Arbeitgebers, den Mitarbeitern regelmäßig ärztliche Untersuchungen zu ermöglichen.