Stuttgart: Pilzsammler findet Drogenversteck im Wald Finderlohn
"Ein umweltbewusster Pilzsammler hat in einem Waldgebiet bei Stuttgart ein Drogenversteck entdeckt. [...]
Unter einer Plastiktüte habe der Mann dann den Deckel eines Fasses entdeckt und darin mehrere vakuumverpackte Tüten mit grünem Inhalt. Die von dem Pilzsammler alarmierte Polizei stellte fest, dass in den Tüten 2,74 Kilogramm Marihuana waren. Ein Eigentümer habe sich bislang noch nicht gemeldet."
Ich weiß Drogen sind illegal aber sie stellen ja einen gewissen und nicht gerade geringen Wert dar. Hat der Finder nach Ablauf der 6 Monate eigentlich Anspruch auf Finderlohn in Form einer Geldzahlung?
Unter einer Plastiktüte habe der Mann dann den Deckel eines Fasses entdeckt und darin mehrere vakuumverpackte Tüten mit grünem Inhalt. Die von dem Pilzsammler alarmierte Polizei stellte fest, dass in den Tüten 2,74 Kilogramm Marihuana waren. Ein Eigentümer habe sich bislang noch nicht gemeldet."
Ich weiß Drogen sind illegal aber sie stellen ja einen gewissen und nicht gerade geringen Wert dar. Hat der Finder nach Ablauf der 6 Monate eigentlich Anspruch auf Finderlohn in Form einer Geldzahlung?
Antworten (4)
Wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip ja, und zwar gemäß § 971 BGB. Dazu müsste sich aber der Eigentümer melden. Und der Wert des Fundes müsste ermittelt werden.
Ich kenne nun den Artikel nicht im Original.... aber warum verbuddelt jemand sein Gras im Wald und dann noch so schlecht gesichert, dass ein Pilzsammler darüber "stolpert"?
Das hört sich ziemlich unprofessionell an.
Das hört sich ziemlich unprofessionell an.
Interessante Frage, aber hier ganz einfach zu beantworten: Nein. Die Drogen wurden nicht verloren (siehe § 965 BGB).