wiki01
T.Ü.V.
Ich muss jetzt mit meinem Anhänger zum TÜV. Der Anhänger ist 100% in Ordnung, aber der PKW hat irgendwo ein Problem in der Elektrik. Immer, wenn ich bremse, blinkt der rechte Blinker des Anhängers kurz auf. Meine Frage: Kann der TÜV mir bei einem mängelfreien Anhänger dessen Plakette verweigern, wenn das Zugfahrzeug spinnt?
Oder haben die möglicherweise eine unabhängige Prüfmöglichkeit, bei der das Zugfahrzeug nicht nötig ist?
Oder haben die möglicherweise eine unabhängige Prüfmöglichkeit, bei der das Zugfahrzeug nicht nötig ist?
Antworten (13)
Kannst du beweisen, dass es am Zugfahrzeug liegt? Selbst wenn, geht der TÜV davon aus, dass du mit einem fehlerhaftern Gespann umherfährst. Das darf er gar nicht zulassen.
Dara: Ja, ich kann es beweisen, denn der Anhänger funktioniert an 2 Vergleichsfahrzeugen einwandfrei. Und der TÜV ist nicht derjenige, der mir verbieten kann, mit einem fehlerhaften Zugfahrzeug zu fahren, der TÜV ist ein Verein, keine Behörde. Er kann nur einen momentanen technischen Zustand feststellen, eine Plakette erteilen oder diese versagen. Mehr nicht. Und wenn sie eine Möglichkeit haben, den Anhänger ohne Zugfahrzeug zu prüfen, dann wird ja alles gut. Ich könnte ja das Auto auf dem Parkplatz lassen, und den Anhänger in die Halle ziehen.
@ wiki
So ist es. Es ist wie mit den Nebelscheinwerfern: Vorgeschrieben sind sie nicht, aber wenn welche vorhanden sind, müssen sie funktionieren, ansonsten wird das als Mangel angesehen.
So ist es. Es ist wie mit den Nebelscheinwerfern: Vorgeschrieben sind sie nicht, aber wenn welche vorhanden sind, müssen sie funktionieren, ansonsten wird das als Mangel angesehen.
Nochmal konkret, damit niemand die Möglichkeit hat, an der Frage vorbei zu antworten: Hat der TÜV die Möglichkeit, die Elektrik eines Anhängers ohne ein Zugfahrzeug zu prüfen? Denkbar wäre doch ein entsprechender Anschluss in der Prüfhalle.
Danke Amos, hab ich gemacht, bringt nichts.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es in einer Prüfhalle eine Reihe mit Lampen gab, womit sie bei einem Fahrzeug mit Anhängerkupplung das korrekte Funktionieren des Steckers testeten. Sowas könnte es ja auch geben für den umgekehrten Fall.
Danke jedenfalls für alle Antworten, ich werde dies abkürzen, und bei "meinem" TÜV einfach mal anrufen.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es in einer Prüfhalle eine Reihe mit Lampen gab, womit sie bei einem Fahrzeug mit Anhängerkupplung das korrekte Funktionieren des Steckers testeten. Sowas könnte es ja auch geben für den umgekehrten Fall.
Danke jedenfalls für alle Antworten, ich werde dies abkürzen, und bei "meinem" TÜV einfach mal anrufen.
Ein kleiner Tipp von mir,den Begriff " röschtösch" zu verstehen :ersetz' mal die "ö's" durch "i's", oder muss ich noch mehr erklären???
Hey Wiki ,kommt heute kein Feedback mehr?Sehr unfreundlich!
Theoretisch kannst Du ja auch mit dem Anhänger an der Hand in die Halle, die müssen die Möglichkeit haben, das Teil auch ohne Zugfahrzeug zu prüfen.
Insofern darf das Zugfahrzeug kein Gewicht haben, also ein klares NEIN.
Insofern darf das Zugfahrzeug kein Gewicht haben, also ein klares NEIN.
Ist nicht so ganz richtig das du einen Fehler am Zugfahrzeug hast . Du hast einen Massefehler am Anhänger, wahrscheinlich ist die Masseverbindung zu deiner rechten Rückleuchte am Anhänger fehlerhaft. Zweitens haben sie bei TÜV auch einen Zauberkasten mit dem sie die Elektrik an deinem Anhänger auch ohne Auto prüfen können. Das beste ist doch einfach wenn es wirklich am Auto liegen sollte, fahre doch einfach mit einem geliehenen Fahrzeug zum TÜV.
@hertha-koslowski: nein, kein Massefehler. Ein Massefehler äußert sich so, dass wenn du den Blinker anschaltest, das Bremslicht wechselseitig zum Blinker mitblinkt, oder wenn du bremst, die Blinkerbirne auf halber Kraft mitleuchtet. Das alles ist nicht der Fall. Wie ich geschrieben habe, trete ich auf die Bremse, und in dem Moment blinkt der rechte Blinker, normal hell, und nur einmal, egal, wie lange ich bremse. Und wie ich weiter geschrieben habe, verhält sich der Anhänger an anderen Zugfahrzeugen ganz normal.
Mittlerweile weiß ich, was du erwähnt hast, dass "mein" TÜV einen Anhänger auch ohne Zugfahrzeug prüfen kann.
Mittlerweile weiß ich, was du erwähnt hast, dass "mein" TÜV einen Anhänger auch ohne Zugfahrzeug prüfen kann.