Antworten (4)
Von wem? Vom Amtsgericht nicht, die hängen den Termin aus und setzen es in die Zeitung, mehr nicht. Von der Erbengemeinschaft? Die kennen wir nicht, woher also sollen wir das wissen?
Selbstverständlich wirst Du vom Amtsgericht über die Teilungsversteigerung informiert. Du bist Miteigentümer im Rahmen einer Gesamthandsgemeinschaft. Häufig ist es sinnvoll, wenn Du dann auch dem Antrag auf Teilungsversteigerung beitrittst, damit bekommst Du mehr Rechte. Bei Interesse kann Du mehr lesen auf https://www.hereditas.net/ratgeber-erbengemeinschaft/teilungsversteigerung/.
heredingsbums
Hast du wirklich VIER Jahre gebraucht, um den Sockenpuppen Auftritt hinzubekommen?
Ich bin imprägniert.
Hast du wirklich VIER Jahre gebraucht, um den Sockenpuppen Auftritt hinzubekommen?
Ich bin imprägniert.
hereditas, lerne doch erst einmal lesen: Es geht um Zwangsversteigerung, nicht um Teilungsversteigerung.
Auf eine dumme Frage trotzdem eine Antwort: Einer Zwangsversteigerung geht das Ausklagen einer Forderung voraus. Welche Fragen bleiben nach dem Besuch eines Gerichtsvollziehers noch offen?
Auf eine dumme Frage trotzdem eine Antwort: Einer Zwangsversteigerung geht das Ausklagen einer Forderung voraus. Welche Fragen bleiben nach dem Besuch eines Gerichtsvollziehers noch offen?