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Alle Beiträge zum Thema: Haus

kann altes Parkett unter neuem Laminat liegenbleiben?

Wir haben in unserem Fertighaus (Bj 1968) im Wohnzimmer Parkett liegen (Fischgrätmuster, jedoch sehr abgenutzt). Kann ich Laminat mit einer Schicht Trittschalldämmung auf das Parkett verlegen? Mit den Türen gibt das keine Probleme, da haben wir genug Spiel. Oder muss ich mir die Arbeit machen und das alte Parkett rausreißen? Wäre dankbar für eureTipps. Danke Ursula

Wohnung vom Amt trotz Haus?

Hallo.ich habe mich seit ca 2wochen von meinem Freund getrennt. Wir haben uns letztes Jahr ein Haus finanzieren lassen.stehen beide im Grundbuch..wir haben eine 18monate alte Tochter. Ich bin zu meinen Eltern gezogen und möchte eine eigene Wohnung beziehen.mein Ex Freund möchte im Haus bleiben. Er hat auch die ganze zeit alles alleine zahlen müssen, da ich es nicht konnte.wie geht es weiter? Bezahlt das Amt mir u meiner Tochter eine Wohnung? Obwohl ich noch im Grundbuch stehe? Über antworten würde ich mich freuen. Danke

Hat jemand Erfahrung bei diesem Gutachter

Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einem Baugutachter in Stuttgart(Umgebung) und habe im Internet folgenden gefunden... http://www.gutachterinstitut.com/ Da ich aber unsicher bin und mich bei sowas nicht auskenne, dachte ich, dass mir hier geholfen werden kann.

Unterhaltskosten für ein geerbtes Häuschen

Erst waren es 4 Geschwister-Erben, die sich die Kosten zu je 1/4 geteilt haben. Zwei Personen haben danach ihr Erbteil an die gleiche Person verschenkt, so dass nur noch 2 erben da sind. Ist es richtig, dass sich dadurch der Verteilerschlüssel nach 2 ändert und die beiden je die Hälfte der Kosten tragen müssen?

Gilt eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung für alle Zeiten?

Ein Zweifamilienhaus wurde von zwei miteinander verwandten Parteien vor dem 2. Weltkrieg gebaut. Es wurde grundbuchlich vereinbart, dass das Eigentum niemals geteilt werden darf. Im Falle eines Verkaufs soll die jeweils andere Partei ein Vorkaufsrecht haben. Inzwischen sind alle damals Beteiligten längst gestorben und die Enkelgeneration besitzt das Haus in Form von zwei Erbengemeinschaften. Ist die Bedingung, das Haus dürfe niemals geteilt werden, noch gültig?