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Mahngebühren schon am Tag der Erstellung und nicht erst ab Zustellung des Mahnschreibens rechtens?
Hallo zusammen, mich würde es interessieren, ob im folgenden Fall die Mahngebühren rechtens sind: Konkret geht es um Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek, die vier Wochen später abgegeben wurden (durch einen Umzug), Einen Tag nach Abgabe der Bücher wurde versucht, ein Einschreiben an meine alte Adresse zuzustellen - mit der dritten Mahnung. ...die ersten beiden Mahnungen waren per Mail verschickt worden, die ich aber leider nicht abgerufen hatte. Laut Bibliotheksordnung werden die GEbühren mit der Erstellung und nicht mit dem Eintreffen der Mahnung fällig. Geht das? Somit sollen nach 4 Wochen für 4 Werke etwa 70 Euro Gebühren fällig geworden sein... Ich würde mich über Hilfe freuen! Viele Grüße Bookfreak
1.Mahnung
Hallo , ich habe von einem RA ein Schreiben bekommen wo aufgelistet ist ,wie die Gesamt Forderung zustande kommt. Ich musste erstmal schlucken.Hier mal die Auflistung :2xMahnauslagen Mandant 1 . Mahnschreiben 70,20€ Ratenzahlungsvereinbarung (habe ich nicht mal unterschrieben )81,00€ Zinsen 0,95€ In diesem Schreiben steht, wenn ich nicht in einer Summe zahlen kann ,sind sie bereit eine kostenpflichtige Zahlungsvereinbarung zu treffen . Also müsste ich dann nochmal 81€ zahlen obwohl die andere nicht zustande gekommen ist?Finde ich schon frech. 70€ für ein 1 . Mahnschreiben unverschämt. Wie hoch wären die tatsächlichen Gebühren dafür . LG