Mahngebühren schon am Tag der Erstellung und nicht erst ab Zustellung des Mahnschreibens rechtens?
Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, ob im folgenden Fall die Mahngebühren rechtens sind: Konkret geht es um Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek, die vier Wochen später abgegeben wurden (durch einen Umzug), Einen Tag nach Abgabe der Bücher wurde versucht, ein Einschreiben an meine alte Adresse zuzustellen - mit der dritten Mahnung. ...die ersten beiden Mahnungen waren per Mail verschickt worden, die ich aber leider nicht abgerufen hatte.
Laut Bibliotheksordnung werden die GEbühren mit der Erstellung und nicht mit dem Eintreffen der Mahnung fällig. Geht das?
Somit sollen nach 4 Wochen für 4 Werke etwa 70 Euro Gebühren fällig geworden sein...
Ich würde mich über Hilfe freuen!
Viele Grüße
Bookfreak
mich würde es interessieren, ob im folgenden Fall die Mahngebühren rechtens sind: Konkret geht es um Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek, die vier Wochen später abgegeben wurden (durch einen Umzug), Einen Tag nach Abgabe der Bücher wurde versucht, ein Einschreiben an meine alte Adresse zuzustellen - mit der dritten Mahnung. ...die ersten beiden Mahnungen waren per Mail verschickt worden, die ich aber leider nicht abgerufen hatte.
Laut Bibliotheksordnung werden die GEbühren mit der Erstellung und nicht mit dem Eintreffen der Mahnung fällig. Geht das?
Somit sollen nach 4 Wochen für 4 Werke etwa 70 Euro Gebühren fällig geworden sein...
Ich würde mich über Hilfe freuen!
Viele Grüße
Bookfreak
Antworten (2)
Mahngebühren werden für das Mahnen fällig.
Nicht für das Lesen der Mahnung.
Die Bibliothek kann ja nichts dafür, dass du deine Mails nicht abruft und kann auch nicht feststellen, wann du diese liest, somit ist eine Mahngebühr von vorne rein fällig.
Da deine Gebühren offenbar zeitabhängig sind, gehe ich davon aus, dass es keine Mahngebühren, sondern Überziehungsgebühren sind. Die sind ab dem ersten Tag der Überschreitung der Rückgabe fällig. Egal ob gemahnt wurde oder nicht.
Nicht für das Lesen der Mahnung.
Die Bibliothek kann ja nichts dafür, dass du deine Mails nicht abruft und kann auch nicht feststellen, wann du diese liest, somit ist eine Mahngebühr von vorne rein fällig.
Da deine Gebühren offenbar zeitabhängig sind, gehe ich davon aus, dass es keine Mahngebühren, sondern Überziehungsgebühren sind. Die sind ab dem ersten Tag der Überschreitung der Rückgabe fällig. Egal ob gemahnt wurde oder nicht.
Rechtlich schließt du mit der Bücherei eine Vereinbarung ab, wenn du deinen Ausweis erhältst. Die Regeln kannst du üblicherweise den allgemeinen Ausleihebedingungen entnehmen, denen du mit deiner Unterschrift zustimmst. Es gilt für dich daher nachzusehen, ob das Vorgehen der Bücherei den AAB entspricht.
Ansonsten gilt: gib das Zeug halt rechtzeitig zurück, dann erparst du dir den Ärger. Verbuche es unter Lehrgeld.
Ansonsten gilt: gib das Zeug halt rechtzeitig zurück, dann erparst du dir den Ärger. Verbuche es unter Lehrgeld.