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Gast

1.Mahnung

Hallo ,
ich habe von einem RA ein Schreiben bekommen wo aufgelistet ist ,wie die Gesamt Forderung zustande kommt.
Ich musste erstmal schlucken.Hier mal die Auflistung :2xMahnauslagen Mandant
1 . Mahnschreiben 70,20€
Ratenzahlungsvereinbarung (habe ich nicht mal unterschrieben )81,00€
Zinsen 0,95€
In diesem Schreiben steht, wenn ich nicht in einer Summe zahlen kann ,sind sie bereit eine kostenpflichtige Zahlungsvereinbarung zu treffen .
Also müsste ich dann nochmal 81€ zahlen obwohl die andere nicht zustande gekommen ist?Finde ich schon frech.
70€ für ein 1 . Mahnschreiben unverschämt.
Wie hoch wären die tatsächlichen Gebühren dafür .
LG
Frage beantworten Frage Nummer 3000027338 Frage melden

Antworten (2)
elfigy
Diese hohen Mahngebühren mußt du nicht bezahlen. Du kannst dich im internet schlau machen, welche Mahngebühren von Gerichten akzeptiert wurden. Einfach mal mit der Suchmaschine probieren
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Gast
wie elfigy schreibt gockeln!
Schon um 2000 begrenzten Gerichte die Gebühren für eine erste Mahnung auf max 5 Euro.
Wenn das Schreiben wirklich so verfaßt ist scheint es sich um Abzocke zu handeln.
Schlau machen und eventuell Rechtsbeistand aufsuchen.
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