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Verpflegungsmehraufwand
Guten Tag, wer weiß genau wie das mit VMA u. erster Tätigkeitsstätte ist. UN mit Sitz in A. AN außerhalb seiner Wohnung ( auch A) und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig aber auch in ( A ) mehr als 8 Std. tätig. Darf VMA bezahlt werden oder nicht ?