Alle Beiträge zum Thema: Verbraucherschutz
Witterungsschäden an Holzfenstern nach nur 2 Jahren
Nach eineinhalb Sommern löste sich die Lasur an meinen nach Süden ausgerichteten Holzfenstern, großflächig und stetig fortschreitend. Der Schreiner: ,,Da hab ich nix mit zu tun, das ist normal. Verklagen Sie mich doch." 2 Gutachter konnten dem Schreiner nicht deutliche Herstellungsfehler nachweisen. Es wäre halt das Wetter, dass den Fenstern zusetzt. Frage(n): Wo bleibt der Verbraucherschutz? Hätte ich gewusst, dass man diese Holzfenster nicht nach Süden einbauen darf, hätte ich den Auftrag nicht erteilt. Im vorliegenden Fall hätte schon nach einem Sommer renoviert werden müssen Bei jeder Renovierung ändert sich natürlich der Holz-Farbton, die Haltbarkeits-Intervalle werden bei Streichauftrag der Lasur noch kürzer. Ach ja, ich wohne in Ostwestfalen, und nicht in Ost-Afrika. Komisch: Die Fenster eine Etage tiefer sind nach 25 Jahren einmal, nach einem Hagelangriff, partiell renoviert worden. Die 3 Meter Unterschied im Abstand zur Sonne sind also so sehr entscheidend? Freue mich auf die ,,Verkehrsmeinung", die Einschätzung der Leser: Wer ist hier im Recht -- Hersteller oder Kunde? Übrigens: Im ersten Verfahren war die Richterin eine Duzfreundin (,,, ... stört Sie hoffentlich nicht ... '') des Angeklagten Handwerkers. Das erste Urteil war entsprechend.
Bestellung ist nach über zwei Monaten nicht da
Hallo, ich habe mir eine Brille (bei my - Spexx) bestellt die nach über zwei Monaten noch nicht bei mir angekommen ist. Der Versender hat mir geschrieben das die Brille unmittelbar nach der Bestellung rausgeschickt worden wäre, auch der Lieferant hätte bestätigt das die Ware rausgegangen wäre. Bei mir ist jedoch nichts angekommen. Mittlerweile möchte ich diese Brille (nach so langer Wartezeit) nicht mehr, der Versender sagt aber er würde mir die Brille trotzdem nochmal zuschicken denn er müsse seinen Vertrag erfüllen.
Mahngebühren schon am Tag der Erstellung und nicht erst ab Zustellung des Mahnschreibens rechtens?
Hallo zusammen, mich würde es interessieren, ob im folgenden Fall die Mahngebühren rechtens sind: Konkret geht es um Bücher aus einer öffentlichen Bibliothek, die vier Wochen später abgegeben wurden (durch einen Umzug), Einen Tag nach Abgabe der Bücher wurde versucht, ein Einschreiben an meine alte Adresse zuzustellen - mit der dritten Mahnung. ...die ersten beiden Mahnungen waren per Mail verschickt worden, die ich aber leider nicht abgerufen hatte. Laut Bibliotheksordnung werden die GEbühren mit der Erstellung und nicht mit dem Eintreffen der Mahnung fällig. Geht das? Somit sollen nach 4 Wochen für 4 Werke etwa 70 Euro Gebühren fällig geworden sein... Ich würde mich über Hilfe freuen! Viele Grüße Bookfreak
Wo und welcher Form ist Zigarettenwerbung noch erlaubt?
Früher hing ja an jeder Litfaßsäule eine Marlboro-Werbung. Wie hat sich die Gesetzlage verändert?