Treppe gesperrt bei Auszug
Guten Abend.
Heute stand mein Umzug an. Aus einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus, welche man über eine Treppe von der Straße aus begehen kann. Gestern sind 2 Stufen herausgebrochen, vermutlich durch die Kälte. Die Vermieter, total verhasst, haben einfach die Treppe abgesperrt. Ich konnte 1 Teil meiner Möbel heraus tragen lassen und der andere Teil steht nun in der Wohnung. Wir kommen nicht mehr in die Wohnung. Die Polizei kann da nichts tun. Dürfen die das? Für mich entstehen Mehrkosten dadurch, weil die Umzugsfirma nochmal kommen muss.
Heute stand mein Umzug an. Aus einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus, welche man über eine Treppe von der Straße aus begehen kann. Gestern sind 2 Stufen herausgebrochen, vermutlich durch die Kälte. Die Vermieter, total verhasst, haben einfach die Treppe abgesperrt. Ich konnte 1 Teil meiner Möbel heraus tragen lassen und der andere Teil steht nun in der Wohnung. Wir kommen nicht mehr in die Wohnung. Die Polizei kann da nichts tun. Dürfen die das? Für mich entstehen Mehrkosten dadurch, weil die Umzugsfirma nochmal kommen muss.
Antworten (5)
Nun, es ist sein Eigentum und er trägt die Verantwortung. Ich gehe davon aus, dass er nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet war, die nicht mehr verkehrssichere Treppe zu sperren.
Allerdings muss er m.E. auch die Konsequenzen tragen. Er muss Dir ja einen benutzbaren Zugang zur Wohnung gewähren. Das kann er nicht, daher gehen meiner Meinung nach die Mehrkosten auf seine Kappe. Dafür sollte er eigentlich auch eine Vermieterversicherung haben.
Stelle sie ihm in Rechnung und wenn er nicht zahlt, mach Dich kundig, wie Du es durchsetzen kannst (Freunde werdet Ihr ja wohl ohnehin nicht mehr).
Allerdings muss er m.E. auch die Konsequenzen tragen. Er muss Dir ja einen benutzbaren Zugang zur Wohnung gewähren. Das kann er nicht, daher gehen meiner Meinung nach die Mehrkosten auf seine Kappe. Dafür sollte er eigentlich auch eine Vermieterversicherung haben.
Stelle sie ihm in Rechnung und wenn er nicht zahlt, mach Dich kundig, wie Du es durchsetzen kannst (Freunde werdet Ihr ja wohl ohnehin nicht mehr).
Ich denke mal, die Mehrkosten sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Natürlich muss Dein Vermieter die Treppe sperren, wenn sie nicht mehr begehbar ist. Aber dass Du nun gar keinen Zugang zu Deiner Wohnung hast, ist sicher nicht rechtens. Der Vermieter muss schnellstens einen Zugang schaffen.
Mit nennenswerter Wahrscheinlichkeit zahlt die Gebäudeversicherung nur die Treppe, wenn es sich um eine Elementarversicherung handelt. Bei Mietsachen braucht es etwas mehr als eine Gebäudeversicherung.
Mein Beileid. Besteht die Möglichkeit, dringend benötigten Hausrat durch die Fenster herausholen zu lassen. Gibt es einen Keller mit Zugang zur Wohnung, damit Du die wichtigsten Gegenstände durch das Wohnungsfenster herausholen kannst?
@rayer: es gefällt mir, dass Du an meiner Formulierung solche Freude hast. Ich erhebe kein Copyright, benutze es gerne weiter.