bh_roth
TÜV überzogen
Der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung der TÜV-Plakette bundesweit entfallen zu lassen.
Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Aber ab wann gilt das neue (alte) Verfahren? Im Gespräch war der 01.01.2012, dann der 01. April 2012 (hoffentlich kein Aprilscherz). Genaues habe ich nicht gefunden
Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Aber ab wann gilt das neue (alte) Verfahren? Im Gespräch war der 01.01.2012, dann der 01. April 2012 (hoffentlich kein Aprilscherz). Genaues habe ich nicht gefunden
Antworten (10)
Einzelne Bundesländer haben die bisherige Überziehungsregelung schon abgeschafft, im Laufe 2012 werden es alle so machen.
Sagt der ADAC.
Sagt der ADAC.
@netter_fahrer: Danke, aber dass einzelne Länder in vorauseilendem Gehorsam schon Abstand von dieser Regelung genommen haben, ist mir bekannt. Mir ging es jetzt darum, ob jemand schon ein verlässliches Datum für die bundesweite, gesetzlich geregelte Umstellung kennt. Dann warte ich nämlich noch mit meinem TÜV-Besuch.
Bisher waren nur Worte zu finden wie sollte, müsste, könnte, wahrscheinlich. Selbst der 01.04.2012 ist bald, aber auf den HP's des bayrischen TÜV ist noch kein Hinweis zu finden.
Bisher waren nur Worte zu finden wie sollte, müsste, könnte, wahrscheinlich. Selbst der 01.04.2012 ist bald, aber auf den HP's des bayrischen TÜV ist noch kein Hinweis zu finden.
Nee, Schnuckel, ich bin Privat. Ich hatte noch nie was am Hut mit den Kassen. Meine Frau ist bei der AOK. Abgesehen davon gibt es mittlerweile keine Probleme mehr mit Kassenpatienten im Ausland. Das hatte ich an anderer Stelle schon gepostet. Abgesehen davon sind wir natürlich 181 Tage des Jahres an unserem Wohnsitz in Deutschland (hüstel). Wegen des Lebensmittelpunktes, woast schoa!
Es gibt noch keinen verbindlichen Termin, ab dem die Rückdatierung nicht mehr erfolgt. Sagt selbst der TÜV.
@netter_fahrer; Danke für den Link. Ich habe zwar bei TÜV-Süd recherchiert, aber diese Seite mit dieser klaren Aussage habe ich nicht gefunden. Kein Problem, dann warte ich eben noch.
Witzig bei der ganzen Problematik finde ich, dass der TÜV (allgemein) ja vehement abstreitet, dass dieses Rückdatieren keine zusätzliche Einnahmequelle ist, aber nach Einführung der neuen (alten) Regelung für Fahrzeuge mit überzogenem TÜV höhere Gebühren (20% mehr) nehmen wollen. Begründet wird dies mit höherem Prüf- und Verwaltungsaufwand. Ich würde gerne mal wissen, wo der Mehraufwand bei der Prüfung ist bei einem Fahrzeug, welches - sagen wir - 1 Jahr drüber ist. Entweder es entspricht den Prüfkriterien oder eben nicht. Alles andere ist Abzocke. Mal sehen, vielleicht sieht mein RA-Büro da eine Möglichkeit der Klage gegen die Gebührenordnung.
Witzig bei der ganzen Problematik finde ich, dass der TÜV (allgemein) ja vehement abstreitet, dass dieses Rückdatieren keine zusätzliche Einnahmequelle ist, aber nach Einführung der neuen (alten) Regelung für Fahrzeuge mit überzogenem TÜV höhere Gebühren (20% mehr) nehmen wollen. Begründet wird dies mit höherem Prüf- und Verwaltungsaufwand. Ich würde gerne mal wissen, wo der Mehraufwand bei der Prüfung ist bei einem Fahrzeug, welches - sagen wir - 1 Jahr drüber ist. Entweder es entspricht den Prüfkriterien oder eben nicht. Alles andere ist Abzocke. Mal sehen, vielleicht sieht mein RA-Büro da eine Möglichkeit der Klage gegen die Gebührenordnung.
Na, jetzt scheint die Regelung ja doch zu gelten: Ab 01. April 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das Gesetz ist gestern im Bundesrat verabschiedet worden.