TÜV war fällig 12/2013. Was kann mir passieren wenn ich nun erst zum TÜV vorfahre?
Antworten (8)
@rayer: Deshalb habe ich immer gewartet, bis der TUV 2 Jahre drüber war, da konnten sie nichts zurückstufen.☺
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Ich bringe in 2 Monaten einen Anhänger zum TÜV. Der ist 9 Monate überfällig. Damit es kein Problem mit den Ordnungskräften gibt, mache ich den Termin online, und nehme den Ausdruck mit. Somit wird klar, dass die Fahrt nur dem Zweck der Überprüfung dient. Selbstverständlich ist der Anhänger technisch in Ordnung- er stand nur sehr lange.
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Ich bringe in 2 Monaten einen Anhänger zum TÜV. Der ist 9 Monate überfällig. Damit es kein Problem mit den Ordnungskräften gibt, mache ich den Termin online, und nehme den Ausdruck mit. Somit wird klar, dass die Fahrt nur dem Zweck der Überprüfung dient. Selbstverständlich ist der Anhänger technisch in Ordnung- er stand nur sehr lange.
Das Fahrzeug ist technisch top, die Versicherung bezahlt. Ich denke nicht, dass es da im Fall der Fälle Probleme geben sollte. Ich habe jedenfalls in den Versicherungsbedingungen nicht gefunden, was dies einschränken würde. Aber da muss ich mal einen Fachmann fragen. Abgesehen davon würde ich meinen Versicherungsschutz keinesfalls verlieren, im schlimmsten Fall müsste ich mich mit max. 5000 Euro beteiligen.
Dazu ein Zitat aus einer anderen Community:
Versäumte HU ist kein Grund, die Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen und den Versicherungsschutz zu verweigern. Gibt aber ggf. Bußgeld, wenn Du mit dem Fahrzeug (nicht zum TÜV) unterwegs bist und angehalten wirst. Wenn das Fahrzeug aber so gravierende Mängel hat, dass der TÜV das bei einer HU stillegt, wird das an die Zulassungsstelle und an die Versicherung gemeldet. Da darfst dann auch nicht mehr damit fahren.
Versäumte HU ist kein Grund, die Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen und den Versicherungsschutz zu verweigern. Gibt aber ggf. Bußgeld, wenn Du mit dem Fahrzeug (nicht zum TÜV) unterwegs bist und angehalten wirst. Wenn das Fahrzeug aber so gravierende Mängel hat, dass der TÜV das bei einer HU stillegt, wird das an die Zulassungsstelle und an die Versicherung gemeldet. Da darfst dann auch nicht mehr damit fahren.
@rayer: Einen Haftpflichschaden zu regulieren ablehnen, kann die Versicherung in keinem Falle. Aber sie kann von dir bis zu einer gedeckelten Höhe von 5000 Euro Geld zurückfordern. Aber selbst dieses Risiko kann man bei neueren Vertragen herausnehmen- gegen höhere Beiträge, versteht sich. Moderne Policen mit dem Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit sind hier ausgenommen!