Malte M-Punkt
Unter welchen Umständen hat eine Familie Ansprüche auf Zuschüsse in Form der Bekleidungshilfe?
Antworten (4)
Beim sog. Hartz IV ist die Bekleidungshilfe nicht generell gegeben, sondern nur unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei Schwangerschaft. Bekleidungshilfe kann gewährt werden, wenn die Kinder im Wachstum sind. Das wären klassische Beispiele. Vielfach liegt die Bekleidungshilfe allerdings im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters aus der Leistungsgewährung.
Die Ansprüche auf Bekleidungshilfe sind nicht vollständig und einwandfrei geregelt. Sie liegen oftmals im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der leistungsgewährenden Stelle. Was ein gutes Beispiel für eine Gewährung ist: Ist eine Schwangerschaft. Bei Schwangerschaft bekommt man Bekleidungsbeihilfe.
Beim Erhalt von Leistungen nach Hartz IV hat man nur Anspruch auf Bekleidungshilfe, wenn z. B. eine Schwangerschaft vorliegt. Die Genehmigung liegt oftmals im Ermessen des entsprechenden Sachbearbeiters. Oftmals findet man sehr gute, auch zeitgerechte, Kleidung beim DRK, die sowohl Kleider- als auch Möbelkammern betreiben und alles für eine ganz kleine Anerkennungsprämie verkaufen.
Bei Schwangerschaft bekommt man Bekleidungsbeihilfe. Die Leistungsgewährung liegt allerdings im Ermessen des jeweiligen/entsprechenden/zuständigen Sachbearbeiters der leistungsgewährenden Stelle. Damit das jetzt mal klar ist!!