miKAs
Unter welchen Umständen kann der Pensionsanspruch verfallen? Mein Mann ist kürzlich verstorben, welche Ansprüche kann ich auf seine Pension stellen?
Antworten (4)
Dein Pensionsanspruch verfällt erst bei Deinem Tode. Du bekommst noch 1 Monat die Pension Deines versorbenen Mannes, und dann die 60% der Pension, die Dir als Witwe zustehen. Evtl. existierende Kinder kriegen dann nichts mehr, sonst ginge das ja ewig!
Die Hinterbliebenenrente läuft für die Witwe auf jeden Fall weiter. Sie kann sich sogar erhöhen, wenn der Tod innerhalb des ersten Jahres nach Rentenbeginn eingetreten ist. Der Anspruch entfällt, wenn die Ehe vor dem Tod des Ehepartners geschieden wurde.
Du erhältst das sogenannte Witwengeld, das sind 60% der Pension, wenn Du bis zum 31.12.1961 geboren bist. Bist Du später geboren, bekommst Du nur noch 55%. Somit brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen zu machen, dass die Ansprüche verfallen. Weitere Details findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)
Der Anspruch könnte verfallen, wenn man - als Beamter, im öffentlichen Dienst - schwer straffällig wird. Du solltest aber natürlich einen Antrag auf die Pension deines Mannes stellen können. Allerdings wirst du dann nicht den vollen Betrag erlangen können.