Rentenansprüche für geschiedene Ehefrauen von Beamten die ihre Pension verloren haben?
Eine Frau die sich von einem Beamten geschieden hat, der dann seine Pension aufgrund einer Straftat verloren hat, hat diese Person noch Anspruch auf Renten Anteile/Versorgungsausgleich?
Antworten (6)
Alles rund um Rente/Pension wird bei einer Scheidung final geregelt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt.
Alles rund um Rente/Pension wird bei einer Scheidung final geregelt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt.
Alles rund um Rente/Pension wird bei einer Scheidung final geregelt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt.
Alles rund um Rente/Pension wird bei einer Scheidung final geregelt.
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt
Ansprüche, die dabei einem Partner zugesprochen werden, sind danach seine eigenen Ansprüche und die verfallen meines Erachtens nicht, wenn "irgendjemand anderes" seine Ansprüche verspielt
Eine interessante Frage. Was passiert, wenn die geschiedene Partei straffällig wird? Die unterliegt ja nicht dem Beamtenrecht/status.
Beim Ausgleich bei Beamtenversorgung erhält der Ehepartner keine eigenen "Pensionsansprüche", sondern der Dienstherr kürzt dem einen die Pension und zahlt für den anderen entsprechend in die gesetzliche RV ein. Damit ist Straffälligkeit irrelevant.
Ich habe übrigens den Post heute Mittag definitiv nur einmal gesendet ...
Ich habe übrigens den Post heute Mittag definitiv nur einmal gesendet ...