Antworten (6)
Generell musst Du die Arge nicht um Erlaubnis fragen. Ist die neue Wohnung teurer, dann kann es sein, dass der Zuschuss verweigert wird bzw. nur die "üblichen" Kosten übernommen werden. Die Arge wird in jedem Fall ihre Zustimmung verweigern, wenn sie den Umzug als überflüssig erachtet. Du kannst dann aber immer noch dagegen Einspruch erheben.
Sie kann die Zustimmung zur Zahlung von Unterstützung verweigern. Wenn du Umzugshilfe beantragst, dann müssen die ja entscheiden, ob du die Hilfe bekommst. Aber abgesehen davon gilt auch ein Arbeitsloser noch als freier Bürger und darf seinen Wohnort wechseln wenn er will.
Die Zustimmung kann scheitern am Preis der Wohnung und an den Quadratmetern im Verhältnis zur Anzahl der Bewohner. Um das zu vermeiden, kann man in der Arge nachfragen, welchen Anspruch genau man hat. Die Betreuer sind gerne bereit den Antragsteller zu unterstützen. Das erleichtert beiden Seiten die Arbeit.
Grundsätzlich brauchst du die Zustimmung nur wenn es um eine Umzugskostenübernahme durch das Jobcenter kommen soll.
Gründe die anerkannt werden und was du dazu brauchst findest du hier:
https://www.neuer-nachbar.net/umzug-arbeitsamt-jobcenter-alg
Gründe die anerkannt werden und was du dazu brauchst findest du hier:
https://www.neuer-nachbar.net/umzug-arbeitsamt-jobcenter-alg
@ Lisa733 und @ Ilse niemand willse: Longjohn braucht deine Hilfe NICHT mehr!
ro_beann1 auch nicht, die sind jetzt in Rente!
ro_beann1 auch nicht, die sind jetzt in Rente!
Soso, gleich mit mehreren Sockenpuppen angemeldet "Ilsewillseilse" und "Lisa733".
Du gehst uns auf die Nerven.
Du gehst uns auf die Nerven.