Freddy12
Arbeitsvertrag bekommen, gibt es eine Zustimmungsfrist?
Hallo,
ich habe einen vorläufigen Arbeitsvertrag bekommen, dieser ist soweit auch OK. Allerdings habe ich morgen noch eine anderes Vorstellungsgespräch mit einem anderen Arbeitgeber, wo die Tätigkeit (eventuell) auch besser zu meinen Vorstellungen passen würde, wobei mein jetztiges Angebot auch gar nicht schlecht ist und nicht zu vernachlässigen wäre. Der vorläufige Vertrag wurde mir letzte Woche vor ein paar Tagen zugeschickt. Gestern wurde per E-Mail nachgefragt ob ich zu dem Vertrag noch fragen habe. Ich habe keine Fragen, habe mir aber gedacht eventuell wären noch ein paar Tage bedenkzeit für mich vonnöten, und zu dem Vorstellungsgespräch wollte ich noch hingehen. Was soll ich am besten Antworten? Dass der Vertrag soweit in Ordnung ist und dass ich noch etwas Bedenkzeit benötige? Ich will nur nicht den Eindruck machen, dass ich auf einmal kein Interesse mehr an der Stelle habe. Das schlimmste (was ich vermeiden will) wäre, wenn jetzt auf einmal der erste Arbeitgeber es sich anders überlegt weil ich zulange gezögert habe, und das Vorstellungsgespräch beim anderen wird auch nix. Das wäre halt der GAU ;)
Wie soll ich antworten?
ich habe einen vorläufigen Arbeitsvertrag bekommen, dieser ist soweit auch OK. Allerdings habe ich morgen noch eine anderes Vorstellungsgespräch mit einem anderen Arbeitgeber, wo die Tätigkeit (eventuell) auch besser zu meinen Vorstellungen passen würde, wobei mein jetztiges Angebot auch gar nicht schlecht ist und nicht zu vernachlässigen wäre. Der vorläufige Vertrag wurde mir letzte Woche vor ein paar Tagen zugeschickt. Gestern wurde per E-Mail nachgefragt ob ich zu dem Vertrag noch fragen habe. Ich habe keine Fragen, habe mir aber gedacht eventuell wären noch ein paar Tage bedenkzeit für mich vonnöten, und zu dem Vorstellungsgespräch wollte ich noch hingehen. Was soll ich am besten Antworten? Dass der Vertrag soweit in Ordnung ist und dass ich noch etwas Bedenkzeit benötige? Ich will nur nicht den Eindruck machen, dass ich auf einmal kein Interesse mehr an der Stelle habe. Das schlimmste (was ich vermeiden will) wäre, wenn jetzt auf einmal der erste Arbeitgeber es sich anders überlegt weil ich zulange gezögert habe, und das Vorstellungsgespräch beim anderen wird auch nix. Das wäre halt der GAU ;)
Wie soll ich antworten?
Antworten (13)
was du antworten SOLLST kann dir niemand sagen.
Ich persönlich würde bei beiden so tun als ob und dann eben das "bessere" rauspicken.
So nebenbei.. wie man einen vorläufigen Vertrag bekommt ohne Gespräch.. ist mir nicht ganz klar, was machst Du?
Ich persönlich würde bei beiden so tun als ob und dann eben das "bessere" rauspicken.
So nebenbei.. wie man einen vorläufigen Vertrag bekommt ohne Gespräch.. ist mir nicht ganz klar, was machst Du?
@dschinn, nein beim ersten Arbeitgeber hatte ich schon ein Tel.Interview und persönl. Gespräch gehabt und dann den Vertrag bekommen, beim 2ten habe ich erst noch ein Gespräch, dieser würde mich halt auch interessieren, aber im Zweifelsfall will ich natürlich unbedingt mir die Stelle beim ersten Arbeitgeber offenhalten. Soll ich in der Email antworten dass ich noch ein paar Tage Bedenkzeit brauche? Oder könnte das gleich so interpretiert werden, dass man keine Lust mehr hat?
Hi Freddy,
hättest du dich bei meiner Firma beworben, wir beide einen einvernehmlichen Vertrag unterzeichnet hätten, und du danach noch einige Tage Bedenkzeit benötigtest, wärest du für mich gestorben.
Ich brauche Mitarbeiter, die entscheidungsfreudig und dynamisch sind. Zauderer passen nicht in meine Firma.
hättest du dich bei meiner Firma beworben, wir beide einen einvernehmlichen Vertrag unterzeichnet hätten, und du danach noch einige Tage Bedenkzeit benötigtest, wärest du für mich gestorben.
Ich brauche Mitarbeiter, die entscheidungsfreudig und dynamisch sind. Zauderer passen nicht in meine Firma.
Dorfdepp,
was soll ein Arbeitsvertrag denn binden?
Dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich um 8 Uhr vor der Tür steht? Dass er dann arbeitet?
Und falls nicht, was dann?
was soll ein Arbeitsvertrag denn binden?
Dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich um 8 Uhr vor der Tür steht? Dass er dann arbeitet?
Und falls nicht, was dann?
Die Frage war ehrlich gemeint. Persönlich habe ich nur unbefristete Arbeitsvertäge gehabt, ich kenne auch Leute mit befristeten Arbeitsverträgen, aber ich weiß nicht, was ein vorläufiger Arbeitsvertrag ist.
Ein Arbeitsvertrag ist eine Absichtserklärung.
Genau so wie ein Versprechen bei einer Eheschließung.
Beides beutet nur etwas, wenn beide Parteien sich daran halten, ansonsten ist es wertlos.
Genau so wie ein Versprechen bei einer Eheschließung.
Beides beutet nur etwas, wenn beide Parteien sich daran halten, ansonsten ist es wertlos.
Ein Arbeitsvertrag ist keine Absichtserklärung, sondern ein Vertrag. Wie jemand hier gerne schreibt. "Pacta sunt servanda".
Tritt ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat kurzfristig nicht zur Arbeit an, kann der Arbeitgeber diesen auf Schadensersatz verklagen.
Auch wenn dies meistens nicht geschieht besteht der Rechtsanspruch.
Zu diesen Schäden gehören:
Die Kosten für ein neues Bewerbungsverfahren, wie Annoncen, Reisekosten der neuen Bewerber etc.
Ausfälle durch das Fehlen des Personals etc.
Umgekehrt hat ein Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche an den Arbeitgeber im Falle, dass dieser den Vertrag nicht einhält.
Wenn ein Arbeitnehmer aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abgeworben wurde, kann er sich vom neuen (Nicht)Arbeitgeber die Abfindung erstreiten, die er bei einer Kündigung vom alten Arbeitgeber erhalten hätte.
Tritt ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat kurzfristig nicht zur Arbeit an, kann der Arbeitgeber diesen auf Schadensersatz verklagen.
Auch wenn dies meistens nicht geschieht besteht der Rechtsanspruch.
Zu diesen Schäden gehören:
Die Kosten für ein neues Bewerbungsverfahren, wie Annoncen, Reisekosten der neuen Bewerber etc.
Ausfälle durch das Fehlen des Personals etc.
Umgekehrt hat ein Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche an den Arbeitgeber im Falle, dass dieser den Vertrag nicht einhält.
Wenn ein Arbeitnehmer aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abgeworben wurde, kann er sich vom neuen (Nicht)Arbeitgeber die Abfindung erstreiten, die er bei einer Kündigung vom alten Arbeitgeber erhalten hätte.
@Swan. Du bist ja ein ganz Schlauer. So war das in der alten DDR. Wer einen sozial nicht verträglichen Vertrag geschlossen hatte, konnte den nach ZGB widerrufen. Bei uns gilt: pacta sunt cervanda - Verträge sind einzuhalten und wer es nicht tut, bekommt gerichtlich auf die Pfoten.
@Fredddy12: Der übersandte Arbeitsvertrag ist ein verbindliches Angebot. Dies enthält entweder eine Frist, dann ist der Arbeitgeber so lange daran gebunden, danach entfällt es, oder er kann es jederzeit zurückziehen. Mit Deiner Annahme wird es zum Vertrag, an den sich beide zu halten haben.
Was Du tun sollst, kann Dir keiner sagen. Aber wenn die Arbeitgeber mitbekommen, dass Du ein Rosinenpicker bist und pokerst, bekommst Du nicht nur die beiden Stellen nicht, sondern auch keine andere mehr. Arbeitgeber reden nämlich miteinander und warnen sich gegenseitig vor solchen Leuten.
Ansonsten viel Glück für Deine Entscheidung.
@Fredddy12: Der übersandte Arbeitsvertrag ist ein verbindliches Angebot. Dies enthält entweder eine Frist, dann ist der Arbeitgeber so lange daran gebunden, danach entfällt es, oder er kann es jederzeit zurückziehen. Mit Deiner Annahme wird es zum Vertrag, an den sich beide zu halten haben.
Was Du tun sollst, kann Dir keiner sagen. Aber wenn die Arbeitgeber mitbekommen, dass Du ein Rosinenpicker bist und pokerst, bekommst Du nicht nur die beiden Stellen nicht, sondern auch keine andere mehr. Arbeitgeber reden nämlich miteinander und warnen sich gegenseitig vor solchen Leuten.
Ansonsten viel Glück für Deine Entscheidung.
@Skorti,
immer das Gleiche: Rechtsanwalt, Rechtsanspruch, Gericht. Da zittert der Arbeitgeber aber!
Wenn ein Arbeitnehmer nicht meinen Ansprüchen gerecht wird, schmeiße ich den noch während der Probezeit raus.
Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit kündigt, wünsche ich ihm viel Glück.
Auf jedes Stellenangebot kommen hundert Bewerber. Da suche ich mir meine Mitarbeiter aus.
Und wie ich bereits schrieb, es sind entscheidungsfreudige und dynamische Leute. Zauderer haben in meinem Betrieb nichts zu suchen.
Und Freddy12 hätte keine Chance. Er hat schon zu lange gewartet.
immer das Gleiche: Rechtsanwalt, Rechtsanspruch, Gericht. Da zittert der Arbeitgeber aber!
Wenn ein Arbeitnehmer nicht meinen Ansprüchen gerecht wird, schmeiße ich den noch während der Probezeit raus.
Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit kündigt, wünsche ich ihm viel Glück.
Auf jedes Stellenangebot kommen hundert Bewerber. Da suche ich mir meine Mitarbeiter aus.
Und wie ich bereits schrieb, es sind entscheidungsfreudige und dynamische Leute. Zauderer haben in meinem Betrieb nichts zu suchen.
Und Freddy12 hätte keine Chance. Er hat schon zu lange gewartet.