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Ein Au-Pair-Vertrag kann genauso aufgelöst werden, wie es auch ein Arbeitsvertrag gemacht werden kann. Sollte das Au-Pair-Mädchen grobe Verfehlungen gemacht haben, in die Kasse gegriffen, die Kinder geschlagen, Unzuverlässigkeit oder dergleichen aufweisen, ist es möglich, den Vertrag umgehend aufzulösen.
Grundsätzlich sollten man sich bei Problemen schnellstmöglich an die Vermittlungsstelle wenden, um eine Lösung zu finden. Der Au Pair Vertrag beinhaltet alle wichtigen Regeln, Rechte und Pflichten und sollte von beiden Vertragspartnern eingehalten werden. Unabhängig vom Vertrag kann das Au Pair Verhältnis aber innerhalb von zwei Wochen beiderseits aufgelöst werden. Bei schwerwiegenden Gründen besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Die konkreten Gründe sind Auslegungssache und sich nicht fest definiert.
Wenn Sie herausgefunden haben, dass Ihr Au-Pair aus Gründen nach Deutschland gekommen ist, die im Au-Pair-Programm nicht vorgesehen sind, wie z.B. Geld verdienen auf dem Schwarzmarkt, Prostitution oder auch Suche nach einer Partnerschaft, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Außerdem kann der Vertrag gelöst werden, wenn schlimme Straftaten vorliegen, wie z.B. Diebstahl, Konsum von Drogen oder die Misshandlung der zu betreuenden Kinder. Sollte so ein Fall vorliegen, sollten Sie sofort zur Ausländerbehörde gehen und den Beamten die Vorgänge schildern. Wenn genügend Beweise vorliegen, kann das Au-Pair sogar in sein Heimatland abgeschoben werden.