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MietzeKatze

Unter welchen Voraussetzungen darf ich denn Verzugszinsen berechnen? Einer meiner Kunden überweist die Rechnung nicht, habe schon zwei Mal gemahnt und würde gerne Zinsen auf den Betrag aufschlagen. Darf ich das?

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Antworten (4)
Highspeed
Sobald der Kunde die Zahlungsfrist überschritten hat, ist er im Verzug und Du darfst Zinsen berechnen. Du kannst die Zinsen sogar einklagen. Ob er dann aber noch einmal bei Dir kauft steht auf einem anderen Blatt.
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bennyschmiddi2
Ja, du darfst Verzugszinsen verlangen. Um was für einen Kunden handelt es sich denn, einen gewerblichen Geschäftspartner oder einen Endverbraucher? Zur Berechnung wird der Basiszinssatz + 5 Prozenzpunkte verwendet oder + 8, wenn der Geschäftspartner kein Endverbraucher ist.
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Kampfkeks
So viel ich weiß, ja, denn der Kunde ist in Verzug, sobald die Mahnung ausgesprochen wurde. Den dadurch enststehenden Zinsschaden muss er ersetzen. Wenn Du genaueres wissen willst, dann schau ins Bürgerliche Gesetzbuch (geht auch online), in § 288 BGB müsste das noch mal stehen. Ich persönlich würde bei so was aber einen Anwalt einschalten, wenn es nicht um Kleinbeträge geht!
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dribblll
Prinzipiell geht das schon, ist aber natürlich auch von der Situation abhgängig, von einer Menge anderer Faktoren, die mit eine Rolle spielen. Diese Seite hier wird dir in dieser Sache sehr hilfreich sein, wenn du bitte dem Link folgen willst: http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php.
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