Marcel81
Unterhalt meines Kindes
Die Kindesmutter bekommt Unterhsltsvorschuss und von mir monatlich 144€.Sie hat im Oktober 2017 geheiratet und ich zahle immer noch die selbe Summe.Ich habe Post bekommen wo ich noch Lohnabrechnungen vor ihrer Heirat einreichen muss für meine Tochter die immer noch mit ihrem Geburtsname geführt ist obwohl meine Tochter den neuen Namen angenommen hat.Hätte die Kindesmutter angeben müssen das Sie verheiratet ist und würde sich an meiner Unterhaltszahlung sich nichts ändern?Lg Marcel
Antworten (8)
Nein, es ist immer noch egal ob die Kindsmutter wieder verheiratet ist. Eine Entscheidung des BVerfG hierzu ist noch nicht erfolgt.
Und welchen Namen die von dir gezeugte Tochter annimmt, ist auch egal.
Was streubt ihr euch immer so?
Du hast deinen Schwanz da reingesteckt und dein Vergnügen gehabt, nun musste dafür auch zahlen.
Wo ist das Problem?
Und welchen Namen die von dir gezeugte Tochter annimmt, ist auch egal.
Was streubt ihr euch immer so?
Du hast deinen Schwanz da reingesteckt und dein Vergnügen gehabt, nun musste dafür auch zahlen.
Wo ist das Problem?
Dschinn....wer sagt denn das ich nicht gewillt bin zu zahlen?Wo steht das in meiner frage?Lese dir die frage richtig durch und dann kannst du auch gescheit antworten,aber wer hier von schwanz rein stecken schreibt hat ehh nicht das Niveau auf solche fragen zu antworten.Danke!
Naja, so ganz von der Hand zu weisen, ist Dschinns Ansicht ja nicht. Wenn auch eine so derbe Wortwahl nicht nötig war.
Du stellst ernsthaft die Frage, ob DU für DEIN Kind weniger zahlen musst, nur weil die Kindsmutter neu verheiratet ist.
Es bleibt dennoch DEIN Kind, für das Du unterhaltspflichtig bist. Du kannst nicht einfach Deine (finanzielle) Verantwortung ablegen, nur weil Dein Kind nun einen Stiefvater hat.
Allenfalls wenn Du erneut Vater werden würdest, käme evtl. eine Unterhaltsneuberechnung in Frage.
Du stellst ernsthaft die Frage, ob DU für DEIN Kind weniger zahlen musst, nur weil die Kindsmutter neu verheiratet ist.
Es bleibt dennoch DEIN Kind, für das Du unterhaltspflichtig bist. Du kannst nicht einfach Deine (finanzielle) Verantwortung ablegen, nur weil Dein Kind nun einen Stiefvater hat.
Allenfalls wenn Du erneut Vater werden würdest, käme evtl. eine Unterhaltsneuberechnung in Frage.
Auf den Unterhaltsvorschuss (UHV) vom Jugendamt besteht für die Kindsmutter kein Anspruch, wenn sie in einer neuen Partnerschaft lebt. Dafür braucht es auch keiner Heirat. Der UHV muss, zumindest theoretisch, von Dir eines Tages an das Jugendamt erstattet werden. Da wäre es ja vielleicht von Interesse, seit wann die Dame mit ihrem jetzigen Partner zusammen lebt und ob zeitgleich der UHV eingestellt wurde.
Die Höhe des von Dir zu leistenden Kindes-UH bleibt davon natürlich völlig unberührt. Es ist Deine Tochter, Mann.
Die Höhe des von Dir zu leistenden Kindes-UH bleibt davon natürlich völlig unberührt. Es ist Deine Tochter, Mann.
Fiete11....So war es nicht gemeint.Ich zahle seit fast 10 jahren Unterhalt.Bin in Elternzeit und bekomme immer noch kein Elterngeld aber das tut nix zur Sache.Mir ging es nur darum ob sich was ändert oder ob die Kindesmutter ihre heirat angeben muss weil sie nur Unterhaltsvorschuss bekommt..
Marcel, Deine Frage war sehr unklar formuliert und Du hast Verknüpfungen hergestellt, wo keine sind.
Deine Ex hat Leistungsbetrug begangen. Neben zu erwartenden rechtlichen Sanktionen muss Sie auch den UHV zurückzahlen. Dafür muss das Amt allerdings erst einmal Info über diesen Betrug erhalten.
Das Ganze hat aber nichts mit der Höhe Deines zu zahlenden Unterhalts zu tun. Du zahlst bereits erheblich weniger als Du nach Tabelle tun müsstest.
Ich hoffe, Du hast von Deiner Tochter auch etwas und bist nicht nur der Zahlende.
Deine Ex hat Leistungsbetrug begangen. Neben zu erwartenden rechtlichen Sanktionen muss Sie auch den UHV zurückzahlen. Dafür muss das Amt allerdings erst einmal Info über diesen Betrug erhalten.
Das Ganze hat aber nichts mit der Höhe Deines zu zahlenden Unterhalts zu tun. Du zahlst bereits erheblich weniger als Du nach Tabelle tun müsstest.
Ich hoffe, Du hast von Deiner Tochter auch etwas und bist nicht nur der Zahlende.
Hallo,
ich war als Mutter in der Position, dass ich nur Unterhaltsvorschuss bekam, da mein Ex trotz Urteil nicht zahlen will. Ich habe dann geheiratet, und der Unterhaltsvorschuss fiel weg. Er zahlt überings immer noch nicht. Aber Unterhaltsvorschuss ist , so wurde es mir vom Jugendamt erklärt nur ein Darlehen für die Väter, was zurückgefordert wird. Zahlen solltest du trotzdem, und du zahlst schon nicht das was laut Tabelle müsstest. Die Höhe ändert sich nicht, nur wegen Heirat.
Wünsche dir aber , dass du Kontakt zu deiner Tochter hast.
ich war als Mutter in der Position, dass ich nur Unterhaltsvorschuss bekam, da mein Ex trotz Urteil nicht zahlen will. Ich habe dann geheiratet, und der Unterhaltsvorschuss fiel weg. Er zahlt überings immer noch nicht. Aber Unterhaltsvorschuss ist , so wurde es mir vom Jugendamt erklärt nur ein Darlehen für die Väter, was zurückgefordert wird. Zahlen solltest du trotzdem, und du zahlst schon nicht das was laut Tabelle müsstest. Die Höhe ändert sich nicht, nur wegen Heirat.
Wünsche dir aber , dass du Kontakt zu deiner Tochter hast.
Du musst unterscheiden zwischen dem Kindsunterhalt und dem für die Mutter, deine Ex-Partnerin.
Nach erneuter Heirat steht der Frau kein Unterhalt mehr zu - deiner Tochter aber sehr wohl.
Im übrigen ist es in einem Fall wie deinem immer am Besten, direkt beim Jugendamt vorstellig zu werden und nachzufragen.
Der für deinen Fall zuständige Sachbearbeiter kann Dir sagen, ob dem Amt die erneute Eheschließung bekannt ist oder amtsseitig Handlungsbedarf besteht.
Nach erneuter Heirat steht der Frau kein Unterhalt mehr zu - deiner Tochter aber sehr wohl.
Im übrigen ist es in einem Fall wie deinem immer am Besten, direkt beim Jugendamt vorstellig zu werden und nachzufragen.
Der für deinen Fall zuständige Sachbearbeiter kann Dir sagen, ob dem Amt die erneute Eheschließung bekannt ist oder amtsseitig Handlungsbedarf besteht.